Samstag, 03. April 2010, 21:09 Uhr
Unterwegs auf Nummer sicher.

Auch bei Kaffeefahrten bekommen Sie nichts geschenkt.

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SicherheitsberaterInnen für Senioren sind ein Bindeglied zwischen Polizei und Ihnen.Als Ehrenamtliche wollen wir mit Rat und Tat helfen.

Edewecht / Rund um Oldenburg Sollten Sie viele alleine sein, freuen Sie sich vielleicht über das günstige Angebot im Briefkasten: Busreise,Essen, Kaffe, Kuchen, Unterhaltung und Geschenke - alles für ein paar Euro. Doch mit billigen Ausflügen haben solche Einladungen nichts zu tun: Bei der " Möglichkeit zur Teilnahme an einer Werbeveranstaltung " geht es nur ums Geschäft und damit um Ihr Geld. Präsentiert werden Betten, Decken, Kochtöpfe, Badezu- sätze, Nährmittel, Trinkkuren und Ähnliches. Diese "Ange- bote" sind nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwer- tiger und regelmäßig teuerer als im Fachhandel. Dennoch gehen viele Teilnehmer von Kaffeefahrten finan- zielle Verpflichtungen ein, die teilweise sogar ihr monat- liches Einkommen überschreiten. RÜCKTRITTSRECHT BEACHTEN ! Schutz vor solchen unüberlegten Käufen bietet das " Ge- setz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnli- chen Geschäften". Binnen zwei Wochen können Kaufver- träge, die auf Kaffeefahrten oder vergleichbaren Veran- staltungen abgeschlossen wurden, widerrufen werden - dies geschieht am sichersten per Einschreiben mit Rück- schein. Zur Fristwahrung ist nur das Absendedatum ent- scheident. Unseriöse Verteter versuchen diese Regelung zu unterlau- fen, indem sie Bestellungen ohne Datumsangabe schrei- ben, sie rückdatieren oder das Unternehmen unleserlich oder gar nicht angeben. Das kann Ihre Verbraucherrechte gefährden. Achten Sie deshalb stets auf das Datum und die Belehrung über das Rücktrittsrecht. Noch sicherer: Unterschreiben oder kaufen Sie bei einem " Ausflug mit Möglichkeit zur Teil- nahme an einer Werbeveranstaltung "erst gar nichts. TIPPS IHRER POLIZEI. ---Grundsätzlich spricht nichts gegen die Teilnahme an einer Kaffeefahrt, aber fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet. ---UnterschreibenSie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie "reine Formsache. ---Beachten Sie bei Verträgen bei Kaffeefahrten das Datum und die Unterschriften ! Die Belehrung über Ihr Widerrufs- recht muss im Vertrag gesondert untrschrieben werden. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durch- setzung Ihres Widerrufsrechts. ---Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. ---Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rück- schein) binnen zwei Wochen nach Vertragsschluß an den Verkäufer. ---Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deut- schen Unternehmen durchgeführt wurde. Weitere Infos im Internet:WWW.POLIZEI-BERATUNG.DE Noch ein Tipp von Ihrem Sicherheitsberater für Senioren: Broschüren für Ihre Sicherheit erhalten Sie von Ihrer Polizeidienststelle kostenlos.

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