Kastrationspflicht für Katzen und Kater in Oldenburg und im Ammerland - warum?
Wo gilt die Kastrationspflicht? - Was muss ich als Katzenbesitzer tun? - Warum muss ich meine Katzen und Kater kastrieren lassen? - Warum muss ich meine Katzen und Kater chippen lassen? - Was passiert, wenn ich der Kastrations- und Chip-Pflicht nicht nachkomme?
Oldenburg / Rastede / Bad Zwischenahn
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen
Wo gilt sie?
Die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht gilt u.a. in Barßel, Bockhorn, Bösel, Bremen, Bremerhaven, Cloppenburg, Delmenhorst, Emstek, Friesoythe, Garrel, Jever, Lastrup, Leer, Lemwerder, Löningen, Molbergen, Saterland, Schortens, Stuhr, Syke, Uplengen, Varel, Wangerooge, Wildeshausen, Wilhelmshaven, Zetel.
Was muss ich als Katzenbesitzer/in tun?
Sie müssen Ihre weiblichen und männlichen (!) Katzen, sofern sie auch nach draußen gehen, spätestens im Alter von 5-6 Monaten kastrieren und chippen lassen. Das Chippen tut nicht weh. Der Chip wird wie bei einer Spritze mit einem kleinen Piks unter die Haut gesetzt und kann mit einem Lesegerät, das ähnlich dem Scanner einer Kasse funktioniert, ausgelesen werden. Die Chipnummer registrieren Sie unter www.tasso.net.
Warum muss ich meine Katze/meinen Kater kastrieren lassen?
Nur mittels Kastration lässt sich das Katzenelend eindämmen. Es gibt viel zu viele Katzen. Jedes weitere Katzenjunge, das in die Welt gesetzt wird, ist eines zuviel. Es nimmt einem bereits vorhandenen Tier die Chance auf Vermittlung. Kastrierte Katzen haben zudem einen kleineren Aktionsradius, werden ruhiger und ziehen sich dadurch weniger Verletzungen und Krankheiten wie Katzenaids oder Leukose zu. Und nebenbei bemerkt: Es ist völliger Unsinn, dass Katzen mindestens 1x im Leben Junge bekommen müssen, damit es ihnen gut geht. Jeder Katzenhalter, der sich nicht an die Kastrationspflicht hält, macht sich mitschuldig am Katzenelend.
Warum muss ich meine Katze/meinen Kater chippen lassen?
Sollte Ihre Katze oder Ihr Kater einmal weglaufen – und das kann schnell geschehen, auch wenn sich das Tier normalerweise immer in der Nähe des Hauses aufhält – kann es über die Chipnummer seinem Besitzer wieder zugeordnet werden. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie die Chipnummer unter www.tasso.net registriert haben!
Idealerweise sollten Sie Ihre Katze sowohl chippen als auch tätowieren lassen. Dann erkennt ein Finder sofort an den tätowierten Ohren, dass sie ein Zuhause hat. Dies schreckt auch Katzenfänger ab. Sollte die Tätowierung nicht mehr richtig lesbar sein, kann anhand der Chipnummer die eindeutige Zuordnung erfolgen. Jeder Tierarzt und jeder Tierschutzverein ist im Besitz eines Lesegerätes.
Vielen Katzen könnten Aufenthalte bei Tierschutzorganisationen erspart bleiben, wenn alle Tiere gekennzeichnet wären. Dies würde den Katzen, den Haltern und der Tierschutzorganisation viel Stress, Sorgen und Kosten ersparen.
Was passiert, wenn ich der Kastrations- und Chip-Pflicht nicht nachkomme?
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit (zuständig ist das jeweilige Ordnungsamt), die nach § 59 Abs. 2 Nds. SOG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
S.O.S. - Samtpfoten Nordwest e.V.
Eine zweite Chance für Katzen
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