Wie erlebt man "Mittelalter- Atmosphäre?
Eine nächtliche Darstellung in der Altstadt
Oldenburg / Bad Zwischenahn / Hude
Mit dem Leben unserer Vorfahren beschäftigen sich Bücher, Filme oder das "mittelalterliche Spektakulum" mit Rittern und Pferden, Knappen, Zelten und Waffen auf der Gemeindewiese.
In einer Chronik wird unter der Jahreszahl 1782 aufgeführt: "Erste Straßenbeleuchtung in Oldenburg mit Tranlampen".
Wie erhellend waren damals diese Lampen in den engen Sträßchen mit ihren Fachwerkhäusern?
Ein Versuch sollte aufklären.
Die Bergstraße in der oldenburger Altstadt wurde für die Szene ausgewählt.
Wie sahen die "Tranlampen" aus? Niemand hatte eine Ahnung, auch im Museumsdorf Cloppenburg war keine Lampe zu finden.
Also waren eigene Vorstellunen zu verwirklichen: Das Matrial sollte billig und drei Lichtöffnungen vorhanden sein. Aus Eisenblech baute die Ausbildungswerkstätte der EWE dankenswerter Weise zehn Lampen.
Woher nun den Tran nehmen? Waltran ist nicht mehr zu bekommen.
Also fertigte das NAWI- Haus zehn kleine Petroleumbrenner an, deren Flammenhöhe gut zu den Öffnungen passten.
Mittelalterliche Beleuchtung? Dazu mußte die Beispielstraße zunächst dunkel sein. Die jetzigen elektrischen Beleuchtungskörper in Form alter Gaslaternen sorgen für die normale Straßenbeleuchtung. Dazu kommen die vielen Strahler der Schaufenster in der Gasse.
Einige Gänge zu Behörden und Geschäftsleuten waren notwendig, bis alle für die Verdunklung für eine Stunde zustimmten und sie auch durchführten.
Dann kam die große Stunde: Mitarbeiter des NAWI- Hauses und Jugendliche hängten die Lampen in zwei Meter Höhe auf bzw stellten sie auf die Fenstersimse.
Anzünden! "Es ist ein wenig schummrig, aber es reicht zum sicheren Durchqueren der Bergstraße", meinte eine Passantin, "etwas langsamer laufen kann auch nicht schaden".
Stimmungsvoll, das war die Meinung der rund 150 Interessenten. Vier Fotographen stellten ihre Stative auf und waren fast eine Stunde am Werk.
Zwei Jugendliche überlegen auf Nachfrage, ob sie die Aktion unter dem Motto "Vom Kienspan zur modernen LED-Lampe" nicht beim Schüler Experimentieren- Wettbewerb anmelden sollen.
Eines fehlte allerdingsbei der Präsentation: Im Mittelalter liefen Hühne und Schweine zwischen den Handwerksgeräten auf dem Pflaster herum.
Eine Kurzführung zwei Tage später (ohne Verdunklung, das ist zu aufwendig) lies rund 50 Oldenburger in die Bergstraße kommen, so dass der Gang erweitert werden mußte.
Hintergrundinfos: Tel. 0441 - 45600
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Warum erlässt der Landkreis zusätzlich zur Landesverordnung noch eine Allgemeinverfügung?
Die Landesverordnung sieht vor, dass bei einer Inzidenz von über 35, weitere Einschränkungen durch eine Allgemeinverfügung zu regeln sind.
https://www.friesland.de/downloads/datei/OTAxMDA5MzMxOy07L3Vzci9sb2NhbC9odHRwZC92aHRkb2NzL2ZyaWVzbGFuZC9mcmllc2xhbmQvbWVkaWVuL2Rva3VtZW50ZS8yMDIwXzExXzAzX2FsbGdlbWVpbnZlcmZ1ZWd1bmdfbXVuZG5hc2VuYmVkZWNrdW5nLnBkZg%3D%3D?fbclid=IwAR1Iu51whkpYW_muQ2A1chFTsGHXclbmjziqtnxyNpPN2FVBFsWmA8JYL2A
Nach welchen Kriterien wurde entschieden, an welchen Orten eine zusätzliche Maskenpflicht angeordnet wird?
In Absprache mit den Städten und Gemeinden wurden die Orte ausgewählt, an denen eine zusätzliche Maskenpflicht besteht. In der Regel sind dies Orte, die häufig frequentiert sind und an denen ein Abstand von 1,5m nicht immer einzuhalten ist.
Folgend ein Überblick der Inhalte der geplanten Allgemeinverfügung:
1) an allen Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit, an der sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, wie Fußgängerzonen, Hafenbereiche oder Dorfplätze gilt die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, im Zeitraum von 8 bis 20 Uhr.
(eine Übersicht der Örtlichkeiten je Kommune wird morgen in der Allgemeinverfügung veröffentlicht)
2) Empfehlungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen:
Ausgehend vom niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan und den Präventionsmaßnahmen in Schulen des Robert-Koch-Institutes und gemäß dem Handlungskonzept des Landkreises Friesland vom 23.10.2020 wird empfohlen:
*an Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufsschulen: In Unterrichts- und Arbeitsräumen sowie außerhalb dieser wird für jede Person auf dem gesamten Schulgelände das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, soweit der Mindestabstand von 1,5m zu einer anderen Person nicht eingehalten werden kann, empfohlen.
*an Förderschulen gilt die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, soweit der Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, für jede Person. Diese Empfehlung gilt nicht für Schulen mit den Förderbedarfen geistige Entwicklung und Sprache.
*an Grundschulen: Schülerinnen und Schülern wird empfohlen außerhalb der Unterrichts- und Arbeitsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit der Mindestabstand von 1,5m zu einer anderen Person nicht eingehalten werden kann. Für jede weitere Person wird empfohlen in Unterrichts- und Arbeitsräumen sowie außerhalb dieser auf dem gesamten Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit der Mindestabstand zu einer anderen Person nicht eingehalten werden kann.
3) Empfehlungen zum Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung für Kindertagesstätten:
Eine Maskenpflicht für das Fach- und Betreuungspersonal wird empfohlen, außerhalb der Gruppen- und Funktionsräume sowie in den Gemeinschaftsräumen.
*Kindertagesstätte Moorwarfen (Krippe)
Das Gesundheitsamt des Landkreises Friesland hat veranlasst, dass die Kindertagesstätte Moorwarfen der Stadt Jever ab heute geschlossen bleibt, da im Kindergarten eine Person positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Für 15 Kleinkinder und je ein Elternteil sowie für 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde Quarantäne ausgesprochen, die Kontaktpersonen werden zudem getestet.
*Krippe Hohenkirchen
Die Krippe Hohenkirchen bleibt bis auf Weiteres geschlossen, da ein Elternteil eines Kleinkindes positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Die Gemeinde Wangerland und der Landkreis Friesland haben dies aus vorsorglichen Gründen veranlasst, so dass die Einrichtung bis zum Vorliegen des Testergebnisses des Kindes geschlossen bleibt.