Dienstag, 07. Februar 2012, 09:22 Uhr
Bornhorster See

FDP: Eislaufverbot unsinnig

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Schlittschuhlaufen auf Bornhorster Wiesen gehört zum Brauchtum und hat die Natur bisher nicht messbar beeinträchtigt

Oldenburg Das ist die nächste Stufe in der Verbotskultur der Stadt Oldenburg. Die Stadtverwaltung hat das Betreten der Eisflächen erstmalig unter Strafe gestellt (die NWZ berichtete), das bringt uns Liberalen auf den Plan: ich traf mich mit dem Kreisvorsitzenden der FDP Ammerland  am vergangenen Samstag am Bornhorster See. Tatsächlich ist jegliches betreten zunächst einmal verboten. Allerdings steht es der Stadt frei, in diesem Fall eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. „Der Schutz der Brut- und Nistplätze ist ja grundsätzlich richtig“ räumt Carsten Helms von der FDP ein „jedoch ist nun einmal der Winter keine Brutzeit“. Außerdem hat die wahrlich lange Tradition des Schlittschuhlaufens die Tierwelt am Bornhorster bislang nicht messbar beeinträchtigt. Die FDP hat sich immer für eine Umweltpolitik mit den Menschen eingesetzt, nicht gegen sie, mit dem jetzt ausgesprochenen Verbot wird man bei den Menschen die Akzeptanz für den Umwelt- und Naturschutz nicht erhöhen. Viele Oldenburger verbinden Erinnerungen an schöne Stunden und besondere Erlebnisse mit dem winterlichen Ausflug auf die Eisfläche. Wer weiß, ob es mich überhaupt geben würde, wenn man hier nicht Schlittschuhlaufen dürfte – meine Großeltern haben sich hier kennen gelernt. Mein Großvater kam aus Zetel, die Großmutter aus Indien war zu Besuch in Oldenburg. Auf dem Eis kam es zur ersten Begegnung, das war so um 1910.

Mein Kollege aus dem Ammerland weist noch auf eine andere Dimension hin „Mit der Maßnahme, das Betreten mit 50 € zu bestrafen, provoziert die Stadtverwaltung ein Ausweichen auf Teiche und Seen“ befürchtet Carsten Helms. Das die Eisflächen weitaus gefährlicher sind, gibt auch die Stadt zu – gleichzeitig schafft sie aber auch keine Alternativen, wie z.B. vor Jahren auf dem Europaplatz. Die Stadt muss sich die Frage gefallen lassen, ob der ganzjährige Schutz einer Brutfläche das lebensgefährdende Risiko für Kinder und Jugendliche rechtfertigt – ich meine nicht!  Die FDP steht zwar klar für Eigenverantwortung, doch hat die Stadt auch eine Fürsorge- und Angebotspflicht.

 

Historie:

-       Seit Jahrzehnten – wahrscheinlich sogar mehr als ein Jahrhundert nutzen die Bürger der Stadt und aus dem Umland die überfluteten Bornhorsten Wiesen bei Frost zum Eislaufen

-       Am 20.03.1991 wurden die Bornhorster Huntewiesen zum Naturschutzgebiet erklärt

-       2009 wies die Stadt lediglich auf das generelle Verbot hin

-       2010 sprach die Verwaltung erstmalig ein ausdrückliches Eislaufverbot aus

-       2012 stellt Oldenburg nun das Betreten unter Strafe – der ebenfalls verantwortliche Landkreis Wesermarsch interessanterweise nicht!

 

Ihre Christiane Ratjen-Damerau MdB

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