Mittwoch, 30. Januar 2019, 16:21 Uhr
Gesundheit / Vortrag / Schüßler

Achtsamkeit - und wofür sie gut ist

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Was ist, das ist ... und dauert 3 Sekunden. Achtsamkeit und wofür sie gut ist. Vortrag mit der Heilpraktikerin Jahdis S. Wormenor am Montag, 04.02.2019, um 19:30 Uhr in Oldenburg, Kulturzentrum PFL, Peterstraße 3

Oldenburg / Edewecht / Wardenburg


Der Biochemische Gesundheitsverein Oldenburg e. V. startet die Vortragsreihe 2019 mit dem obigen Thema. Außer in den Ferienzeiten findet 1 x im Monat ein Vortrag im PFL statt. Nähere Informationen unter www.biochemie-oldenburg.de

Zum Thema am 04.02.:

Glücklichsein ist machbar. Die moderne Gehirnforschung gibt uns Erklärungsansätze für das, was uns die östlichen Philosophien schon immer gesagt haben.

An diesem Abend werden Sie verstehen, warum unser Gehirn ohne Anstrengung Vergangenheit und Zukunft betrachtet, aber Mühe mit der Gegenwart hat. Sie lernen typische Stress- und Negativgedanken kennen und erfahren, wie man mit dem Gedankenkarussell umgehen kann. Sie erfahren Näheres über die hilfreiche A-B-C-D-Regel, der modernen Body-Mind-Medizin und erfahren, was Achtsamkeit ist.

Bitte bringen Sie etwas zum Schreiben mit.

Eintritt: 3 Euro, Vereinsmitglieder frei

www.biochemie-oldenburg.de

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Iko Chmielewski 25.11.2020, 18:48:55
2. Teil. Schulen

Wird am Standort der Schule (Kreisfreie Stadt oder Landkreis) der Inzidenzwert von 100 überschritten, wechseln Schulen, an denen das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine Klasse oder Lerngruppe angeordnet hat, für 14 Tage in das Unterrichts-Szenario B. Eine gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes ist dafür nicht erforderlich, die Schulleiterin bzw. der Schulleiter setzt diese Maßnahme in eigener Zuständigkeit um (s. diesbezügliche Rundverfügung der NLSchB; ab 1.12.2020 RLSB).

Unter einer die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme fallen infektionsschutzrechtliche Anordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes, die mindestens eine Lerngruppe betreffen, wie zum Beispiel eine Quarantäneanordnung für eine Schulklasse, eine Kohorte oder einen Schuljahrgang.
Im Übrigen kann, wenn regional deutlich erhöhte Infektionszahlen auftreten und das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass ein eingeschränkter Regelbetrieb (Szenario A) nicht mehr möglich ist, durch das örtliche Gesundheitsamt der Wechsel in Szenario B angeordnet werden, auch wenn an der Einzelschule keine Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine Klasse oder Lerngruppe angeordnet wurde. (Auszug aus dem Rahmen-Hygieneplan Corona-Schule)
Ergänzende Erläuterung aus den FAQ des Landes Niedersachsen: Soweit nur einzelne Schülerinnen und Schüler oder einzelne Beschäftigte, jedoch keine gesamte Schulklasse, Kohorte oder kein gesamter Schuljahrgang an der Schule von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen ist, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Nach Ablauf der 14 Tage kehrt die Schule wieder eigenverantwortlich in das „Szenario A“ (eingeschränkter Regelbetrieb) zurück, es sei denn, das Gesundheitsamt verhängt eine weitere Infektionsschutzmaßnahme an der Schule. In diesem Fall beginnt die 14-Tagefrist neu zu laufen. Einer gesonderten Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes für Rückkehr in Szenario A bedarf es nicht.
Die tagesaktuelle Inzidenz ist jederzeit verfügbar unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/Inzidenz-Ampel

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