Achtsamkeit - und wofür sie gut ist
Was ist, das ist ... und dauert 3 Sekunden. Achtsamkeit und wofür sie gut ist. Vortrag mit der Heilpraktikerin Jahdis S. Wormenor am Montag, 04.02.2019, um 19:30 Uhr in Oldenburg, Kulturzentrum PFL, Peterstraße 3
Oldenburg / Edewecht / Wardenburg
Der Biochemische Gesundheitsverein Oldenburg e. V. startet die Vortragsreihe 2019 mit dem obigen Thema. Außer in den Ferienzeiten findet 1 x im Monat ein Vortrag im PFL statt. Nähere Informationen unter www.biochemie-oldenburg.de
Zum Thema am 04.02.:
Glücklichsein ist machbar. Die moderne Gehirnforschung gibt uns Erklärungsansätze für das, was uns die östlichen Philosophien schon immer gesagt haben.
An diesem Abend werden Sie verstehen, warum unser Gehirn ohne Anstrengung Vergangenheit und Zukunft betrachtet, aber Mühe mit der Gegenwart hat. Sie lernen typische Stress- und Negativgedanken kennen und erfahren, wie man mit dem Gedankenkarussell umgehen kann. Sie erfahren Näheres über die hilfreiche A-B-C-D-Regel, der modernen Body-Mind-Medizin und erfahren, was Achtsamkeit ist.
Bitte bringen Sie etwas zum Schreiben mit.
Eintritt: 3 Euro, Vereinsmitglieder frei
www.biochemie-oldenburg.de
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Wird am Standort der Schule (Kreisfreie Stadt oder Landkreis) der Inzidenzwert von 100 überschritten, wechseln Schulen, an denen das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine Klasse oder Lerngruppe angeordnet hat, für 14 Tage in das Unterrichts-Szenario B. Eine gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes ist dafür nicht erforderlich, die Schulleiterin bzw. der Schulleiter setzt diese Maßnahme in eigener Zuständigkeit um (s. diesbezügliche Rundverfügung der NLSchB; ab 1.12.2020 RLSB).
Unter einer die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme fallen infektionsschutzrechtliche Anordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes, die mindestens eine Lerngruppe betreffen, wie zum Beispiel eine Quarantäneanordnung für eine Schulklasse, eine Kohorte oder einen Schuljahrgang.
Im Übrigen kann, wenn regional deutlich erhöhte Infektionszahlen auftreten und das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass ein eingeschränkter Regelbetrieb (Szenario A) nicht mehr möglich ist, durch das örtliche Gesundheitsamt der Wechsel in Szenario B angeordnet werden, auch wenn an der Einzelschule keine Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine Klasse oder Lerngruppe angeordnet wurde. (Auszug aus dem Rahmen-Hygieneplan Corona-Schule)
Ergänzende Erläuterung aus den FAQ des Landes Niedersachsen: Soweit nur einzelne Schülerinnen und Schüler oder einzelne Beschäftigte, jedoch keine gesamte Schulklasse, Kohorte oder kein gesamter Schuljahrgang an der Schule von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen ist, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Nach Ablauf der 14 Tage kehrt die Schule wieder eigenverantwortlich in das „Szenario A“ (eingeschränkter Regelbetrieb) zurück, es sei denn, das Gesundheitsamt verhängt eine weitere Infektionsschutzmaßnahme an der Schule. In diesem Fall beginnt die 14-Tagefrist neu zu laufen. Einer gesonderten Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes für Rückkehr in Szenario A bedarf es nicht.
Die tagesaktuelle Inzidenz ist jederzeit verfügbar unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/Inzidenz-Ampel
Bei einer Überschreitung des Inzidenzwertes 100 gilt für Schulen die Regelung gemäß aktueller Nds. Landesverordnung: Die Schulen wechseln eigenverantwortlich in das Szenario B (Rahmen-Hygieneplan Corona-Schule/Nds. Kultusministerium), vorausgesetzt an der Schule wurde bereits eine Infektionsschutzmaßnahme für eine Kohorte (nicht für einzelne Personen) angeordnet. Über Maßnahmen für Kindertageseinrichtungen entscheidet der Landkreis.
Für ausführliche Informationen dazu siehe folgenden Auszug aus der aktuellen Nds. Landesverordnung sowie den FAQ des Landes (Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html):
§ 13 Schulen
Abs. 2 S. 1 Wenn am Standort der Schule (Kreisgebiet) die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung 100 oder mehr Fälle je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen beträgt und die zuständige Behörde eine andere die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme angeordnet hat, dann finden abweichend von Absatz 1 für die Dauer von 14 Tagen an einer Schule der Unterricht, außerunterrichtliche Angebote der Ganztagsschule und sonstige schulische Veranstaltungen grundsätzlich in geteilten Lerngruppen statt.
Wie bekannt, hat das Gesundheitsamt des Landkreises Friesland am Montag veranlasst, dass die GPS Werkstatt Jeringhave bis auf Weiteres geschlossen bleibt, da 5 Personen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurden. Alle Beschäftigten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GPS Werkstatt Jeringhave wurden deswegen auf das SARS-CoV-2-Virus getestet – dies betrifft rund 200 Personen und ein Teil der Testergebnisse liegt nun vor:
42 weitere Personen sind positiv auf das Virus getestet worden, insgesamt somit 47 Personen aus Friesland, die in der GPS Werkstatt Jeringhave tätig sind (Beschäftigte und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter).
*Hinweis zur Inzidenz
Aufgrund dieser weiteren Fälle wird die Inzidenz ansteigen und eventuell auch den Wert von 100 übersteigen. Der Landkreis Friesland weist hiermit nochmals auf die bereits geltende Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen wie Wochenmarkt und Fußgängerzone (Übersicht unter www.friesland.de/coronavirus_faq) und auf allen Parkflächen des Einzel- und Großhandels, wie bei Supermarkt und Baumarkt (zu den jeweiligen Öffnungszeiten) hin.
Da die Fälle in der GPS-Einrichtung Jeringhave weiterhin ein- und abgrenzbar sind, werden nach jetzigem Stand – auch bei einer Überschreitung der Inzidenz von 100 – keine weiteren Maßnahmen veranlasst. Abhängig von den weiteren Entwicklungen sind hier natürlich Änderungen möglich. Der Landkreis wird darüber tagesaktuell informieren.