Dienstag, 23. Juni 2015, 18:03 Uhr
Grundsteuer: Reformieren - nicht verteuern!

Grundsteuer: Reformieren - nicht verteuern!

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Oldenburg / Oldenburg-Land Seit über zwanzig Jahren wird über die Grundsteuerreform gestritten. Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell, ob die Ermittlung der Bemessungsgrundlage anhand der veralteten Einheitswerte noch als verfassungsgemäß gelten kann. Fachleute erwarten eine klare Absage. Der Druck auf die Politik, endlich zu handeln, steigt. Der Verband Wohneigentum fordert eine faire, auf jeden Fall kostenneutrale und nicht streitanfällige Reform.

Die Einheitswerte werden immer noch nach den Verhältnissen des Stichtags 1.1.1964 in den alten und 1.1.1935 in den neuen Bundesländern berechnet. Es ist nicht nur die Entwicklung der Wertverhältnisse nachzuvollziehen und eine gleichmäßige sachgerechte Bewertung innerhalb der Gemeinden herzustellen, sondern auch die rechtliche Angleichung von Ost und West nach 25 Jahren vorzunehmen. Verschiedene Arbeitsgruppen haben vor drei Jahren Modelle entwickelt, diskutiert und - da kein politischer Konsens erreicht wurde - verworfen.

Die Modelle                                                                                                                   In Diskussion waren das wertorientierte Verkehrswertmodell (nördliche Bundesländer), das flächenorientierte Äquivalenzmodell (südliche Bundesländer) und ein kombiniertes Wert- und Flächenmodell (Thüringen). Eine Studie des Instituts Finanzen und Steuern (ifst-Schrift von Nehls/Scheffler, 2015) stellt am Beispiel der Stadt Fürth (Bayern) die Auswirkungen für die Einnahmen der Gemeinde und die Belastung der Bürger dar. Sie fallen bei den einzelnen Modellen höchst unterschiedlich aus. Vorausgesetzt der zur Zeit der Untersuchung geltende Hebesatz bliebe unverändert, würde sowohl beim Verkehrswertmodell als auch beim Thüringer Kompromissmodell die Grundsteuer steigen. Nur beim flächenbasierten Äquivalenzmodell käme es zu einer Absenkung. Aus Sicht des Verbands Wohneigentum wäre bloß im letzteren Falle mit einer Änderung des Hebesatzes durch die Gemeinden zu rechnen - also mit einer Anhebung gegen den "drohenden" Einnahmenausfall.

Aufkommensneutralität?       
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. Bundesweit kamen im Jahr 2013 rund 11 Mrd. Euro in die Gemeindekassen. Eine zügige Einigung der Länder drängt, soll die Grundsteuer nicht wegen Verfassungswidrigkeit der Berechnungsbasis ausfallen. Die Finanzminister streben nun eine Kombination von Bodenwert und Gebäudewert an und haben Eckdaten festgelegt wie Erhalt einheitlichen Bundesrechts und Hebesatzfreiheit der Gemeinden. Aber: "Die Annahme einer Aufkommensneutralität sehe ich als Arbeitshypothese", so der nordrhein-westfälische Finanzminister Dr. Walter-Borjans. Und der Bayerische Gemeindetag äußert: "Die Aufkommensneutralität der Grundsteuer ist keine zwingende Voraussetzung."

Forderungen!         
Dagegen fordert der Verband Wohneigentum nachdrücklich, die Grundsteuerreform kostenneutral umzusetzen. Denn vor allem selbstnutzende Wohneigentümer und Mieter werden finanziell belastet. Anders als Gewerbetreibende oder Vermieter können sie die Kosten nicht abwälzen.

Ausdrücklich und frühzeitig hat der Verband zudem die Politik auf die besondere Situation in älteren Eigenheim-Gebieten und ehemaligen Gruppenkleinsiedlungen hingewiesen. Eine Vielzahl der älteren Häuser, zumal Nachkriegsbauten, die oft auf großen Gartengrundstücken stehen, hat nur relativ geringen Immobilienwert. Über die Reform des grundlegenden Einheitswerts darf keinesfalls eine Verteuerungsautomatik, wie vom ifst für die Verkehrswertkomponenten belegt ist, eingeführt werden.

Besonders im Anschluss an eine Reform sind die Kommunen aufgefordert, den Hebesatz nicht zu Lasten der Grundstückseigentümer und Mieter für die Sanierung der städtischen Haushalte einzusetzen, sondern sozial ausgewogen zu agieren.

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