Donnerstag, 06. April 2017, 11:05 Uhr
Kinderrechte

Kinderrechte endlich ins Grundgesetz

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Presseinformation des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband Niedersachsen

Oldenburg-Zentrum / Edewecht / Wiefelstede
Hannover, 5.4.2017
Kinderrechte endlich ins Grundgesetz!
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V. und der Deutsche
Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen e. V. begrüßen die Befürwortung von
Bundesjustizminister Heiko Maas, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

„Was wir jetzt allerdings brauchen, ist mehr als ein Lippenbekenntnis im Wahlkampf“, sagt
Birgit Eckhardt, die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V.

„Die Bundesregierung muss endlich die UN-Kinderrechtskonvention umsetzen und
Kinderrechte grundgesetzlich verankern, möglichst noch in der laufenden Legislaturperiode.“
Die Bundesrepublik hat die UN-Kinderrechtskonvention bereits vor 25 Jahren, am 5. April
1992, ratifiziert und sich damit den Prinzipien Schutz, Förderung, Beteiligung,
Nichtdiskriminierung sowie Kindeswohlvorrang verpflichtet. Auch im aktuellen
Koalitionsvertrag wird die Weiterentwicklung von Kinderrechten als wichtiges Anliegen
benannt.

„Es ist nicht zu akzeptieren, dass sich die dort vereinbarten Rechte von Kindern bis
heute nicht im Grundgesetz wiederfinden“, sagt Johannes Schmidt, Landesvorsitzender des
Deutschen Kinderschutzbunds (DKSB) Niedersachsen.

Kinder sind eigenständige, gleichberechtigte Persönlichkeiten, welche einen Anspruch auf
Individualität haben, und keine „Rechtsobjekte“. Sie sind Träger von Grundrechten und nicht
Gegenstand von Rechtsausübung. Die explizite Verankerung von Kinderrechten würde dies
verdeutlichen und gleichzeitig ein positives Signal in die Gesellschaft senden.

„In Niedersachsen haben wir es bereits geschafft, Kinderrechte in der Landesverfassung zu
verankern. Es wird Zeit, dass der Bund ebenfalls die besondere Verantwortung für Kinder in
die Verfassung aufnimmt“, fordert Johannes Schmidt vom DKSB. Birgit Eckhardt sieht auch
das Land weiterhin in der Pflicht: „Wir hoffen, dass sich Ministerpräsident Stephan Weil imBundesrat für dieses Vorhaben stark macht. Das Wohlergehen der Kinder in unserem Land
ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

Mit der Festlegung von Kinderrechten im Grundgesetz wäre der Kinderschutz in Deutschland
einen wichtigen Schritt weitergekommen.
Wenn Kinder als eigenständige Rechtsträger anerkannt werden, dann müssen ihre Rechte
und Interessen verbindlich in politische und gesellschaftliche Entscheidungen einbezogen
werden. Das gelte in allen Lebensbereichen vom Sozialsystem über Stadtentwicklung bis hin
zu Bildung und Teilhabe.


Bei Nachfragen: Johannes Schmidt: 0171.2137528

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