Mittwoch, 01. Januar 2020, 23:08 Uhr
Selbstständigkeit / Unternehmer / Existenzgründer

Kleinunternehmer

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Der Gesetzgeber hat die Umsatzgrenze ab 1. Januar 2020 auf 22.000 Euro angepasst. Vorher lag die Grenze bei 17.500 Euro.

Oldenburg / Hatten / Oldenburg-Zentrum So funktioniert die Kleinunternehmerregelung
Zunächst die Grundlagen: Das Umsatzsteuergesetz gewährt Unternehmerinnen und Unternehmern mit niedrigen Umsätzen die Wahl, ob sie wie Nichtunternehmer behandelt werden wollen. Das bedeutet, dass das Finanzamt keine Umsatzsteuer erhebt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Der Umsatz lag im vergangenen Jahr nicht höher als 22.000 Euro, und
der Umsatz wird voraussichtlich im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigen.
Dies nennt man dann die Kleinunternehmerregelung nach Paragraph 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Die Zahlen von 22.000 und 50.000 Euro gelten für das ganze Jahr. Wer seine Selbstständigkeit nur für einige Monate im vergangenen Jahr ausgeübt hat, muss den Umsatz aufs ganze Jahr hochrechnen.

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