Gedanken über eine gefährliche Resolution
... Verkehrsregeln sollten immer vernünftig, klar, eindeutig und rechtsverbindlich sein. Wir bewegen uns schon zulange in einer Grauzone.
Varel / Neuenburg / Zetel
Die meisten Ratsvertreter möchten am Mittwoch eine Resolution gegen die Aufhebung der Benutzungspflicht - die bisher Radfahrer verbindlich zwang, auf unzureichend ausgebauten Fahrradwegen (zu schmal, zu holprig, viele uneinsehbare Ausfahrten, Mülltonnen auf dem Fahrradweg) zu fahren. Und dies, obwohl statistisch belegbar ist, dass die Aufhebung der Pflicht und das damit verbundene Recht in diesen Fällen die Straße zu benutzen, zu weniger Unfällen führt. Ich weiß, dass dieses Thema leidenschaftlich und z.T. kontrovers diskutiert wird.
Die Problematik ist indes vermutlich sogar noch viel größer - die Fahrradfahrer sind nicht mehr die, die vielleicht einige der Ratsmitglieder noch aus ihrer Kindheit in Erinnerung haben. Hochgezüchtete Rennräder und schnelle E-Bikes sollen nach dem Willen der Resolution sich auch in Zukunft wieder mit Kleinkindern (diese dürfen ohnehin weiter die Fahrrad- und Fußwege benutzen) auf den nicht mehr "zeitgemäßen, zu engen Fahrradwegen" tummeln.
.... und die Verantwortung hierfür soll der Gesetzgeber übernehmen?!
Es ist doch klar, dass der Gesetzgeber das nicht tuen wird - sprechen doch die Unfallstatistiken eine klare Sprache (auch in Varel). Insofern klingt die Begründung des Antragstellers der Resolution wie blanker Hohn: "Die Stadt müsse sich zu der derzeitigen, für die Bürger unverständlichen Regelung äußern." Ja, aber zwei Jahre lamentieren und jetzt eine aussichtslose und unsinnige Resolution auf den Weg zu schicken, verunsichert die Bürger noch mehr! Wir haben eine klare Gesetzeslage und die Aufgabe der Stadt ist es, diese klar umzusetzen. Ich jedenfalls möchte nicht die Verantwortung für den nächsten Unfall aufgrund eines unzureichenden Fahrradweges in Varel übernehmen.
Und noch ein Wort zu dem zweiten Teil der Resolution. Hier heißt es: "Sollte eine entsprechende Rechtsänderung nicht in Betracht gezogen werden, ist zumindest bei Freigabe des Gehweges für Fahrradfahrer (Zusatzschild: Radfahrer frei) die bestehende Vorgabe „Schrittgeschwindigkeit fahren“ auf- zuheben."
Sind Fußgänger keine schützenswerte Verkehrsteilnehmer mehr? Das Zusatzschild besagt doch nur, dass die Fahrradfahrer, die nicht auf der Fahrbahn fahren möchten, gerne auch den Fußweg benutzen dürfen. Aber dann bitte so, dass die Fußgänger nicht gefährdet werden! Im Übrigen gilt das allgemeine Rücksichtnahmegebot ohnehin für alle Verkehrsteilnehmer.
Leserkommentare (2)