Donnerstag, 10. Oktober 2013, 08:06 Uhr
Bürgerbegehren

Bürgerbegehren, Kostendeckungsvorschlag und Bürgerentscheid

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Zur aktuellen Diskussion um das Bürgerbegehren.

Varel Nach meiner Kenntnis ist der Kostendeckungsvorschlag nicht Bestandteil des späteren Bürgerentscheids (auch wenn andere was anderes behaupten) und hat keine bindende Wirkung für den Rat.  


Das Begehren ist ganz einfach:

"Sind  Sie dafür, dass der Beschluss des Stadtrats vom 19. Juni 2013 aufgehoben wird? (Nicht mehr oder weniger).



Der Kostendeckungsvorschlag ist nur eine hohe Hürde, die die Bürger nehmen müssen um mit Zahlen zu untermauern, dass es auch Alternativen gibt, aber kurioserweise dann später keine Rolle mehr spielt.


Bei einem etwaigen Bürgerentscheid beschließt man also später nicht automatisch den Kostendeckungsvorschlag wie es von einigen dargestellt wird.

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