Sonntag, 01. November 2020, 17:34 Uhr
Corona Frieslabd

Corona Bericht 01.11.2020

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Auch wenn nach jetzigem Kenntnisstand von den aktuellen Fällen keine weitere Dynamik des Infektionsgeschehens ausgeht, da sie abgegrenzt sind, prüft der Landkreis Friesland, ob es notwendig ist, neben der neuen, ab morgen geltenden Landesverordnung noch eine Allgemeinverfügung nötig ist.

Varel / Zetel / Bockhorn Corona- Bericht 01.11.2020  
Im Landkreis Friesland sind seit Freitag  7 weitere Personen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Somit sind aktuell 46 Personen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet. Von diesen Personen befinden sich drei in stationärer Behandlung. Eine Person befindet sich außerhalb des Landkreises Friesland. 

 

Übersicht: Aktueller Stand 01.11.2020 im Landkreis Friesland

3 Personen bei denen aktuell das Coronavirus nachgewiesen ist und die sich in stationärer Behandlung in Friesland befindet

42  Personen bei der aktuell das Coronavirus nachgewiesen ist und die sich in häuslicher Quarantäne in Friesland befinden

1 Person, bei der aktuell das Coronavirus nachgewiesen ist, die sich aber nicht in Friesland befindet (derzeitiger Aufenthaltsort nicht gleich Wohnsitz/Meldeort
Bisherige Fälle insgesamt 187 - 139 davon sind genesen und 2 verstorben.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 38,5

Detailinformationen siehe Dashboard Landkreis Friesland
(Ich bitte um Berücksichtigung, dass dieser aktuelle Stand sowie die weiteren Angaben unter anderem zu Quarantänefällen und der Anzahl der Personen, die genesen sind, morgen, Montag, im Dashboard aktualisiert werden (siehe www.friesland.de/coronavirus).
 

Der Inzidenzwert im Landkreis Friesland liegt gemäß Lagebericht des Landes Niedersachsen zu COVID-19 vom 1.11.2020 um 9:00 Uhr bei einem Wert von 38,5. Auch wenn nach jetzigem Kenntnisstand von den aktuellen Fällen keine weitere Dynamik des Infektionsgeschehens ausgeht, da sie abgegrenzt sind, prüft der Landkreis Friesland, ob es notwendig ist, neben der neuen, ab morgen geltenden Landesverordnung mit ihren weitreichenden Regelungen noch eine Allgemeinverfügung mit Landkreis-spezifischen Regelungen zu erlassen. Hierzu werden wir morgen berichten. )

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