Mittwoch, 31. März 2021, 18:14 Uhr
Corona Friesland Info

Corona Info 31.03.2021

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Zugang zur Inselgemeinde Wangerooge und dem Impfstoff AstraZenca

Varel / Zetel / Bockhorn *Allgemeinverfügung über die Beschränkung des Zugangs zur Inselgemeinde Wangerooge

Der Landkreis Friesland erlässt eine Allgemeinverfügung über die Beschränkung des Zugangs zu der Inselgemeinde Wangerooge im Kreisgebiet zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Ab Freitag, 2. April 2021 darf die Inselgemeinde Wangerooge nur dann betreten werden, wenn bei Betreten der Insel der Nachweis eines negativen Testergebnisses gemäß den Vorgaben des § 5a Niedersächsische Corona-Verordnung (Nds. Corona-VO) erbracht werden kann. Ein solcher Nachweis kann beispielsweise ein Schnelltestergebnis von einem der Testzentren im Landkreis Friesland sein. Ausnahmen gibt es für Einwohnerinnen und Einwohner der Inselgemeinde, die für maximal 24 Stunden die Insel verlassen und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. (Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie anbei.)

 

*Impfung AstraZeneca

In den Nds. Impfzentren werden ab sofort (Mittwoch, 31.03.2021) nur noch Menschenab 61 Jahren aus der Priorität 1 und Priorität 2 mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca geimpft. Eine Ausnahmeregelung für jüngere Leute, die sich freiwillig mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen lassen möchten, gibt es nicht.

 

Der Landkreis Friesland nimmt aktuell zu allen Personen, die einen Termin für die Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben telefonischen Kontakt auf. Rund 1700 geplant Impfungen mit dem Wirkstoff AstraZeneca müssen abgesagt werden. Für Personen mit dem entsprechendem Alter (ab 61 Jahre) werden die vergebenen Termine bis zum 3.4.21 eingehalten. Die abgesagten Termine werden durch die Landeshotline mit Personen der Warteliste, die 61 Jahre und älter sind, ab sofort für die Zeit ab dem 8.4.21 neu vergeben. Aufgrund der langen Haltbarkeit des Impfstoffes von AstraZeneca, wird kein Impfstoff verfallen.

 

Die bereits vergebenen Termine für 2. Impfungen behalten vorerst Ihre Gültigkeit. Es wird auf Bundesebene geprüft, ob die 2. Impfung ggf. mit einem anderen Impfstoff durchgeführt werden kann.

 

Ergebnisse dazu werden zu Ende April erwartet

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