Corona Bericht 01.04.2022
Varel / Bockhorn / Zetel
Corona Bericht 01.04.2022
Im Landkreis Friesland sind 269 weitere Personen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. 26 weitere Personen sind genesen. Somit sind aktuell 4.073 Personen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet. 18 dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung.
Gemäß Corona-Dashboard des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom 01.04.2022 um 3:18 Uhr liegt der aktuelle Inzidenzwert bei 15.80,3 (wieder etwas realistischer).
?? Bisherige Fälle insgesamt 15.403. Davon sind 11.276 genesen und 54 verstorben sowie 4055 positiv getestete Personen in häuslicher Quarantäne (0 davon befinden sich ausserhalb von Friesland) und 18 weitere Personen in stationärer
Behandlung. ??
Am 02. April gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen enden (bis auf wenige Ausnahmen), da eine Überlastung des Gesundheitssystem z.Z. nicht zu befürchten ist. Das kann ein erster Schritt in die lang ersehnte Normalität sein - bringt aber auch ein Höchstmaß an Eigen- und Mitverantwortung mit, da die Pandemie noch nicht vorbei ist. Bleibt besonnen und gesund.
Bei der Delta-Variante konnte selbst ich aus den Infektionszahlen noch ungefähr abschätzen, wann, wieviele Corona-Patienten auf den Stationen zu erwarten wären. Das ist jetzt mit Omikron und aufgrund einer hohen Impfquote der Bevölkerung nicht mehr so einfach möglich. Im Gegensatz zu den sehr hohen, täglichen Neuinfektionen scheint die leichte aber stetige Zunahme der Patieten auf den Intensivstationen zu unspektakulär und unverhältnismäßig niedrig. Das macht der Landesregierung eine realistische Gefahreneinschätzung fast unmöglich, um ggf. rechtzeitig (also zur richtigen Zeit) die einzig verbliebene „Notbremse“ (die Hotspotregel) zu ziehen.
Doch z.Z. wird/kann Niedersachsen nicht von der „Hotspotregel“ Gebrauch machen. D.h. ab dem 3. April gelten nur noch wenige Maßnahmen:
Die Maskenpflicht (FFP2) gilt nur noch in Kranken- und Pflegeeinrichtungen usw. sowie im öffentlichen Personennahverkehr.
Ein Testnachweis als Zugangsvoraussetzung kann nur noch in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Schulen und Justizvollzugsanstalten vorgegeben werden.
In allen Schulen soll die allgemeine Maskenpflicht erst nach den Osterferien enden. Tägliche Tests sind vom 20. bis 29. April verpflichtend, ab 2. Mai sind drei Tests pro Woche freiwillig. Für Kinder ab drei Jahre läuft in den Kitas die Testpflicht (dreimal pro Woche) ebenso am 29. April aus.
.
Leserkommentare (0)