Sonntag, 07. März 2021, 13:36 Uhr
Corona Friesland

Corona Bericht 07.03.2021

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Lockerungen lt. Landesverordnung

Varel / Bockhorn / Zetel Corona Bericht 07.03.2021  - Lockerungen lt. Landesverordnung ab Montag *



 

Im Landkreis Friesland sind am Samstag 9 weitere Personen und am Sonntag ist 1 weitere Person positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden (Stand Sonntag, 12 Uhr). Bei 6 dieser Personen ist die Infektionskette bekannt, bei 4 Personen wird die Infektionskette noch geprüft. 6 Personen sind genesen 




Gemäß Lagebericht des Landes Niedersachsen zu COVID-19 vom 07.03.2021 um 9:00 Uhr liegt der aktuelle Inzidenzwert bei 33,4.




Übersicht: Aktueller Stand 07.03.2021 im Landkreis Friesland
6 Personen bei denen aktuell das Coronavirus nach gewiesen ist und die sich in stationärer Behandlung in Friesland befinden. 
60 Personen bei denen aktuell das Coronavirus nachgewiesen ist und die sich in häuslicher Quarantäne in Friesland befinden.
Bisherige Fälle insgesamt 1129 : davon sind 1031 genesen und 32 verstorben.






*)

Neue Landesverordnung ab Montag, 8.3.2021 – Lockerung Kontaktbeschränkungen 

 

Gemäß ab morgen geltender Landesverordnung (LVO) ist unter anderem folgendes möglich (siehe dazu auch LVO gültig ab 8.3.2021, hier §2 (1)):

Eine Zusammenkunft von Personen ist mit höchstens fünf Personen zulässig, die insgesamt höchstens zwei Haushalten angehören dürfen, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind und nicht zusammenlebende Paare als ein Haushalt gelten. 8die komplette Landesverordnung finden Sie hier: https://www.niedersachsen.de/download/166102 )

 

Zudem gilt, dass Landkreise im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsamt, durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung für ihr jeweiliges Gebiet Zusammenkünfte von höchstens zehn Personen zulassen können, die insgesamt höchstens drei Haushalten angehören dürfen (wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind und nicht zusammenlebende Paare als ein Haushalt gelten). 

Voraussetzung dafür ist, dass für die betreffende Kommune die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung nicht mehr als 35 Fälle je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen beträgt. 

 

Entgegen des Entwurfs der LVO ist somit nun doch eine eigene Allgemeinverfügung des Landkreises, im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsamt, für eine weitere Lockerung der Kontaktbeschränkungen erforderlich. Aufgrund des aktuellen Inzidenzwertes unter 35 wird der Landkreis Friesland die hierfür erforderlichen Schritte umgehend umsetzen

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