Freitag, 19. Februar 2021, 14:45 Uhr
Corona Friesland

Corona Info

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Aufhebung einer Allgemeinverfügung und Vereinssport

Varel / Zetel / Bockhorn Corona Info - Aufhebung eine Allgemeinverfügung und Vereinssport

*Vereinssport: Öffnung Sportstätten von Landkreis, Städten und Gemeinden für Individualsport

Gemeinsam mit dem Landkreis Friesland hat der Kreissportbund Friesland eine Erweiterung der Hygieneregelungen erarbeitet, so dass ab Montag, 1.3.2021 Vereine die kommunalen Sportstätten für den Individualsport nutzen können. Hierfür müssen die festgelegten Grundsätze und Hygieneregelungen beachtet werden. Diese beinhalten unter anderem, dass weiterhin der Sport kontaktlos zwischen max. 2 beteiligten Personen erfolgt und ein Abstand von mindestens 2 Metern zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sowie eine lückenlose Dokumentation der Teilnehmenden sind erforderlich, Umkleidekabinen, Duschen und Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie Schulungsräume, bleiben geschlossen.
Die vollständigen Grundsätze und Regelungen unter https://ksb-friesland.de/aktuelle-infos-corona/

Die Nutzung der Sportstätten gilt vorbehaltlich des aktuellen Infektionsgeschehens im Landkreis, so dass eine Schließung der Sportstätten, auch kurzfristig, wieder erfolgen kann.

„Da der Inzidenzwert weiterhin stabil unter 50 und auch stabil unter 35 liegt, können die Sportstätten unter umfangreichen Hygieneauflagen für den Individualsport der Vereine wieder öffnen. Es ist gut und wichtig für den Vereinssport, dass dies jetzt möglich ist und dennoch müssen wir gemeinsam weiter achtsam bleiben und die Regelungen sind unbedingt und jederzeit einzuhalten“, so der Appell von Landrat Sven Ambrosy.

*Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf bestimmten Plätzen im Landkreis Friesland aufgehoben, Maskenpflicht gilt weiterhin unter anderem auf Parkflächen des Einzelhandels und auf Wochenmärkten
In Abstimmung mit den Städten und Gemeinden hat der Landkreis entschieden, die Allgemeinverfügung „zur Festlegung der Örtlichkeiten, an denen gem. Nds. Corona-Verordnung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist“ vom 18.12.2020 aufzuheben. Diese beinhaltete unter anderem die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an bestimmten öffentlichen Plätzen wie Fußgängerzonen.

Aufgrund der aktuellen Landesregelungen und der Kontaktbeschränkungen, kommt es auch an einigen, in der Allgemeinverfügung genannten öffentlichen Plätzen, nicht zu einer Ansammlung von zahlreichen Menschen auf engem Raum. Zudem stabilisiert sich die 7-Tage-Inzidenz in Friesland seit mehreren Wochen und ist auf einem vergleichsweise geringen Niveau. Deswegen wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Friesland zur Festlegung der Örtlichkeiten im Kreisgebiet, an denen gem. § 3 Abs. 2 der Nds. Corona-Verordnung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, aufgehoben.
Der Landkreis weist daraufhin, dass dennoch weiterhin die Maskenpflicht unter anderem auf Wochenmärkten und Parkflächen des Einzelhandels gilt – dies ist in der Nds. Corona-Verordnung festgelegt, so dass hierfür keine eigene Regelung in Friesland nötig ist. Weitere Informationen dazu in § 3 Absatz 1 Niedersächsische Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 (zuletzt geändert am 12. Februar 2021) sowie § 3 Absatz 3 bis Absatz 7 Nds. Corona-Verordnung.

Ausführliche FAQs zum Thema Maskenpflicht auch unter (Link Land Niedersachsen): https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/alltagsmaskenpflicht-in-niedersachsen-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-187161.html
Aufhebung der Allgemeinverfügung siehe Dokument anbei.


*Weitere Impfstofflieferungen
Der Landkreis Friesland soll bis Ende März insgesamt rund 4.500 Impfdosen von BioNTech, 3.800 Impfdosen von AstraZeneca und 100 Impfdosen von Moderna erhalten. Wöchentlich werden somit Lieferungen erwartet, die konkreten Termine wird das Land aber stets erst einige Tage im Voraus nochmals bestätigen. Kontinuierlich werden somit weitere Termine im Impfzentrum in Roffhausen zur Buchung über das Landesportal zur Verfügung stehen.

Der Landkreis erweitert deswegen aktuell die Impfstraßen im Impfzentrum, so dass zeitgleich noch mehr Termine stattfinden können. Die Möglichkeiten für diesen Ausbau wurden bei dem Aufbau des Impfzentrums bereits berücksichtigt, so dass eine Nutzung von weiteren Räumlichkeiten umgesetzt werden kann.

Zudem werden aktuell weitere Personen ermittelt, die gemäß Impfverordnung den Impfstoff von AstraZeneca erhalten – also Personen unter 65 Jahre der Kategorie 1. Der Landkreis wird die jeweiligen Personen bzw. Personengruppen informieren.

Parallel dazu erfolgen weiterhin die Impfungen für Personen über 80 Jahre mit dem Impfstoff von BioNTech im Impfzentrum. Der Impfstoff Moderna wird für Personen ab 65 Jahre (Kategorie 1) verwendet.

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