FFP 2 Maske im Einzelhandel
Denkt daran, ab heute die FFP-2-Maske zum Einkaufen mitzunehmen. Ab heute gilt die neue Corona-Verordnung des Landes. *
Varel / Bockhorn / Zetel
Denkt daran, ab heute die FFP-2-Maske zum Einkaufen mitzunehmen. Ab heute gilt die neue Corona-Verordnung des Landes. *
Gemäß Lagebericht des RKI zu COVID-19 vom 21.12.2021 um 3:22 Uhr liegt der aktuelle Inzidenzwert bei 63,4.
* Neu ist: „gilt mindestens die Warnstufe 1 …. so sind …. Kunden (ab 14 Jahren) eines Betriebs oder einer Einrichtung des Einzelhandels sowie beschäftigte Personen, die Kontakt zu Kundinnen und Kunden haben, verpflichtet, in geschlossenen Räumen eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2,… zu tragen.“
(ausgenommen sind Wochenmärkte und Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel)
https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/kurzfristige-anderung-der-corona-verordnung-zur-einfuhrung-der-ffp2-maskenpflicht-im-einzelhandel-207150.html
zur Verfügung:https://www.niedersachsen.de/download/178395
Leserkommentare (0)