Dienstag, 10. August 2021, 18:39 Uhr
Corona Friesland

Hier einige Antworten auf Fragen zu nötigen Nachimpfungen

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aufgrund der polizeilichen Ermittlungen.

Varel / Bockhorn / Zetel Antworten auf Ihre Fragen

Die Antworten wurden in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt, dem Robert-Koch-Institut (RKI) und der Ständigen Impfkommission (STIKO) erstellt.

Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an das Infotelefon unter 04461 919 7000, Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 18 Uhr.

1. Meine Impfung habe ich im Impfzentrum erhalten, bin ich auch betroffen?
Alle betroffenen Personen werden auf dem Postweg durch den Landkreis Friesland informiert. Die Briefe werden am 10.8.2021 verschickt. Wenn eine Mailadresse angegeben wurde, wird zusätzlich ein Mail versendet.

2. Ist eine Impfung mit Kochsalzlösung gesundheitsschädlich?
Nein. Kochsalzlösung dient zum Verdünnen des eigentlichen Impfstoffes und ist als Substanz unschädlich. Deswegen besteht für die mit der Kochsalzlösung geimpften Personen keine Gesundheitsgefährdung.

3. Bin ich nun besonders gefährdet, weil mir möglicherweise eine Impfung fehlt?
Nein. Personen, die nur eine Impfung erhalten haben, sind nicht besonders gefährdet und haben bereits einen gewissen Schutz. Ein vollständiger Impfschutz besteht allerdings erst nach der zweiten Impfung (BioNTech, Moderna und AstraZeneca). Grund dafür ist, dass durch die zweite Impfung das Immunsystem erneut angeregt wird und so ein verlässlicherer und länger anhaltender Schutz aufgebaut werden kann. Letztendlich wird dabei das sogenannte immunologische Gedächtnis aufgebaut, so dass bei einem späteren Kontakt mit den „echten“ Coronaviren direkt und schnell schützende Antikörper gebildet werden können.

4. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Beratung brauche?
Für Ihre Fragen hat der Landkreis ein Bürgertelefon eingerichtet, das wie folgt erreichbar ist: Telefonnummer: 04461 919 7000, erreichbar Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
Auch Ihre Hausärztinnen und Hausärzte können Sie ansprechen.

5. Ist eine dritte Impfung gefährlich für mich, falls ich doch korrekt zweimal geimpft wurde?
Nein. Eine dritte Impfung ist auch für diejenigen, die bereits zweimal korrekt geimpft wurden, unbedenklich. Die bekannten Impfreaktionen können gegebenenfalls ausgeprägter sein.

6. Wenn den Betroffenen jetzt eine weitere Impfung angeboten wird, ist das Impfintervall zur Erstimpfung dann nicht deutlich überschritten? Ist das vielleicht problematisch?
Nein. Eine Überschreitung des Impfabstandes ist unproblematisch. Dennoch besteht zwischen den Impfungen ein höheres Infektionsrisiko, da noch kein vollständiger Impfschutz

besteht. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Fortsetzung der Impfserie, auch wenn der Abstand zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis überschritten wurde.

7. Wo werde ich nun geimpft?
Die Impfung kann in einem der folgenden Impfzentren erfolgen: Friesland, Wittmund, Wilhelmshaven, Ammerland. Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung bitte telefonisch an 0800/ 000 516 0 (kostenfrei). Hier können Sie einen Termin in einem der Impfzentren auswählen.

8. Wann ist mein neuer Termin?
Vereinbaren Sie diesen bitte individuell nach Ihren zeitlichen Möglichkeiten unter der Telefonnummer: 0800/ 000 516 0 (kostenfrei)

9. Wenn ich in dem Zeitraum meine 1. und 2. Impfung erhalten habe, besteht die Möglichkeit, dass ich an beiden Impfterminen nur mit der Kochsalzlösung geimpft worden bin?
Ja, diese Möglichkeit kann nicht ausgeschlossen werden. Diese Personen erhalten zwei neue Impfungen mit BioNTech Comirnaty. Die zweite der neuen Impfungen erfolgt dabei im maximal vorgesehenen Abstand zur neuen Erstimpfung, nach STIKO-Empfehlung 6 Wochen. Auch eine einmalige Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist für diese Personen möglich.

10. Muss ich jetzt ganz schnell noch einmal geimpft werden?
Das wird empfohlen. Personen, die nur eine Impfung erhalten haben, haben bereits einen gewissen Schutz. Da aber erst mit der zweiten Impfung (BioNTech, Moderna und AstraZeneca) ein vollständiger Schutz besteht, sollte eine erneute Impfung möglichst zeitnah erfolgen.

11. Soll ich mich auch impfen lassen, wenn ich eine Impfreaktion hatte?
Nach der Impfung aufgetretene Impfreaktionen sind kein Indikator für die Effektivität einer Impfung und ob wirklich der Impfstoff verwendet wurde. So können beispielsweise Schmerzen an der Einstichstelle auch auftreten, wenn die Impfung mit einer Kochsalzlösung erfolgt ist. Daher sollte unabhängig von aufgetretenen Impfreaktionen auf jeden Fall eine neue Impfung erfolgen.

12. Wieso werden diesmal keine Antikörpertests durchgeführt, um festzustellen, ob man die Impfung mit Impfstoff erhalten hat?
Da die durchgeführten Impfungen jetzt bereits Monate zurückliegen, kann die Antikörperdynamik individuell nicht sicher beurteilt werden. Somit bieten Antikörpertests in der jetzigen Situation keine gute Orientierung. Antikörpertests lassen grundsätzlich nur eingeschränkt eine Aussage über den Immunstatus zu, da unabhängig vom Vorhandensein von Antikörpern nach einer Impfung auch eine zelluläre Immunität aufgebaut wird, die durch Antikörpertests nicht erfasst wird.

13. Warum wurden dann im April Antikörpertests durchgeführt?
Damals wurde davon ausgegangen, dass es sich nur um eine sehr begrenzte Anzahl von Personen gehandelt hat, die in einem eng definierten Zeitraum keinen Impfstoff erhalten haben. Unter diesen Voraussetzungen konnte mit Antikörpertests als Hilfsindikator direkt nach der Impfung abgeschätzt werden, ob eine Person den Impfstoff oder die Kochsalzlösung erhalten hatte. Es wurde seinerzeit bereits auf die begrenzte Aussagekraft der Antikörpertests für eine Immunität hingewiesen.

14. Muss ich mein Impfzertifikat jetzt zurückgeben oder verfällt es?
Nein. Das Impfzertifikat behält seine Gültigkeit. Allerdings besteht in den Fällen, in denen die Kochsalzlösung geimpft wurde, kein vollständiger Impfschutz. Somit sollte zur eigenen Sicherheit auf jeden Fall eine 3. Impfung bzw. eine erneute 1. und 2. Impfung erfolgen.

15. Sind alle Personen im genannten Zeitraum betroffen?
Nein. An den genannten Tagen sind jeweils nur bestimmte Uhrzeiten betroffen, da zu diesen Zeiten nicht ausgeschlossen werden kann, das Spritzen nur mit Kochsalz aufgezogen

Leserkommentare (3)

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