Corona-Info 17.08.202
neue Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch
Varel / Bockhorn / Zetel
1
Da im Landkreis Friesland die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen mehr als 10 * beträgt, erlässt der Landkreis gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung eine neue Allgemeinverfügung.
Ab Mittwoch, 18. August 2021 gilt somit § 2 Nds. Corona-Verordnung (Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich). Für alle weiteren Lebensbereiche gelten weiterhin die Regelungen, wie bekannt (bis zu einer Inzidenz von 35).
Die Regelungen im Überblick:
Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich:
Treffen von maximal 10 Personen unabhängig von der Zugehörigkeit zu Haushalten im privaten und öffentlichen Raum oder Treffen von Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts möglich, sowie jeweils zusätzlich Kinder bis einschließlich 14 Jahre und vollständig geimpfte und genesene Personen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 2 Absatz 1 Satz 5 bis Satz 8.
Gleiches gilt für private Veranstaltungen (z.B. Geburtstage, Taufen) zu Hause oder in angemieteten Flächen.
*)
Die Infektionen gehen insbesondere auf den privaten Bereich zurück und hier auf verschiedene Ereignisse, so dass die nun notwendigen Regelungen nur für den Bereich der privaten Kontaktbeschränkungen gelten.
Leserkommentare (0)