Was ist erlaubt und was ist verboten.
Neue Allgemeinverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz
Varel / BORKHORN / Bockhorn
Am Sonntag, 22.03, wurden zwischen Bund und den Ländern folgende für die BRD einheitlichen Maßnahmen beschlossen:
Treffen von mehr als zwei Personen sollen untersagt werden. Wer das Haus verlässt, muss einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anderen Menschen halten.
Das Haus darf ohne triftigen Grund nicht verlassen werden
Restaurants sollen geschlossen werden, nur noch Außer-Haus-Verkauf soll möglich sein (wie bei uns schon Seit dem 18.03. angeordnet siehe 1. Kommentar)
Auch Friseure, Tattoostudios, Massagepraxen und Kosmetikstudios müssen schließen (wie bei uns schon Seit dem 18.03. angeordnet - nur die Friseure sind neu)
Auch hier gilt, ein Verstoß kann (bei „Böswilligkeit“ mit maximal mit 25.000,- €) geahndet werden.
Weiter erlaubt sind der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, für Einkäufe, Arztbesuche, erforderliche Termine, Prüfungen, Hilfe für andere.
Auch individueller Sport und Spaziergänge an der frischen Luft sind erlaubt - wenn sie allein oder mit Angehörigen im eigenen Haushalt durchgeführt werden.
Den genauen Text und die Ausnahmen (was noch erlaubt ist) entnehmen Sie bitte dem aktuellen Erlass: https://www.friesland.de/coronavirus
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