Kein Streikrecht für Mitarbeiter in der Diakonie
Die Kirchen können ihr eigenes Arbeitsrecht erlassen. Ein Staat im Staat schafft eine Zweiklassengesellschaft.
Varel / Varel/Oldenburg
Heute demonstrierten Mitarbeiter von verschiedenen Einrichtungen der Diakonie für elementare Arbeitnehmerrechte: „Streikrecht und Tarifrecht“ in der Oldenburger Innenstadt. Was so etwas gibt es noch? Mögen sie sich fragen. Ja - den Mitarbeitern der Diakonie sind bislang die grundlegenden Rechte der Mitbestimmung verwehrt. Während die Arbeitgeberseite, wie in einer frühindustrialisierten Gesellschaft, alle Unternehmerrechte für sich beanspruchen (sie selbst sind in einem Arbeitgeberverband zusammengeschlossen und sind der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände beigetreten) verurteilen sie die Bestrebungen ihrer Mitarbeiter ihre Arbeitnehmerrechte durch einen echten Tarifvertrag abzusichern und verteufeln die Einmischung der Verdi als unangemessen.
Die Kirchen können ihr eigenes Arbeitsrecht erlassen – und davon machen sie rücksichtslos Gebrauch. Anstelle von Betriebsräten dürfen Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen nur eine Mitarbeitervertretung (MAV) wählen. Doch das Betriebsverfassungsgesetz und das Personalvertretungsgesetz gelten hier nicht. Die MAV verkommt zu einem zahnlosen Tiger. Bei Streitigkeiten besteht für sie nur die Möglichkeit Kirchengerichte anzurufen.
Erst im November beschloss die EKD auf der Synode in Magdeburg, dass in kirchlichen Einrichtungen nicht gestreikt werden darf und zwingt ihre Mitarbeiter, entweder die Bedingung so zu akzeptieren wie „Kirchens“ es will, oder sich bei „wilden“ Streiks ins „Unrecht“ zu setzen (im Frühjahr wird das Bundesarbeitsgericht über das Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen entscheiden). Spätestens vom Europäischen Gerichtshof dürfte das „Gesetz nach Gutsherrenart“ (jüngster anachronistische Beschluss der EKD) einkassiert werden, doch bis dahin könnten einige Mitarbeiter, die für gerechten Lohn und einen echten Tarifvertrag streiken, noch ganz legal abserviert werden.
Allen Demonstranten gebührt die uneingeschränkte Solidarität aller Arbeitnehmer. Bleibt bloß zu hoffen, dass die Diakonie im Umgang mit den Mitbestimmungsrechen möglichst rasch den Sprung ins 21. Jahrhundert schafft und zu fragen, weshalb lässt unser Staat überhaupt eine solche Zweiklassengesellschaft zu?
Leserkommentare (0)