Donnerstag, 12. April 2018, 17:17 Uhr
Förderschule Varel

Förderschule Lernen - Anmeldung ab sofort möglich.

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Eilt! Bitte teilen und insbesondere Eltern von Kindern mit Förderbedarf "Lernen" informieren. Der Antrag auf die Weiterführung der Förderschule in Varel wird maßgeblich davon abhängen wieviel Bedarf jetzt (in kürzester Zeit) sichtbar gemacht wird, damit ein Antrag erfolgreich beim Land gestellt werden kann.

Varel / Zetel / Bockhorn
Bitte insbesondere Eltern von Kindern mit Förderbedarf "Lernen" informieren. Förderschule Lernen : Anmeldung ab sofort möglich – Eltern haben Wahlmöglichkeit. Der Antrag auf die Weiterführung der Förderschule in Varel wird maßgeblich davon abhängen wieviel Bedarf jetzt sichtbar gemacht wird? Hier die Pressemeldung des Landkreises:

Die Kreisverwaltung des Landkreises Friesland hat, in Abstimmung mit den Fraktionen und Schulleitungen der Förderschulen in Jever und Varel, entschieden, die Anmeldung zu den Förderschulen mit Schwerpunkt „Lernen“ für das Schuljahr 2018/2019 ab sofort zu ermöglichen, um so den tatsächlichen Bedarf in Friesland zu ermitteln und Eltern eine weitere Schulform sowie zusätzliche Wahlmöglichkeit anzubieten. Über die Weiterführung der Förderschulen „Lernen“ in Friesland entscheidet abschließend die Nds. Landesschulbehörde.
Die Aufhebung des Förderschulzweiges „Lernen“ wurde durch eine Änderung des Nds. Schulgesetzes beschlossen und somit gilt, dass seit dem Schuljahr 2013/14 aufsteigend ab den Schuljahrgängen 1 keine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mehr erfolgt. Aufgrund einer Novelle des Schulgesetzes, die zum 1.3.2018 in Kraft getreten ist, können Schulträger nun noch bis zum Beginn des Schuljahres 2022/23 Kinder der Klasse 5 aufnehmen und eine Förderschule „Lernen“ kann somit, bei entsprechendem Antrag der Kommune, länger bestehen bleiben. Der Antrag sollte nach Möglichkeit bis 30.4.2018 eingehen, auch ein späterer Antrag ist möglich.
Seitens Landesschulbehörde bzw. gemäß Nds. Schulgesetz ist unter anderem gefordert, dass der Landkreis als Schulträger verlässliche Angaben zu den künftigen Schülerzahlen für diesen Schulzweig vorlegen muss. Die Landesschulbehörde entscheidet abschließend über die Genehmigung des Antrags und somit Weiterführung der Förderschulen „Lernen“ (für 5 Jahre).
Um den Eltern bzw. Kindern in Friesland eine weitere Schulform zu ermöglichen und zur Auswahl zu stellen, hat die Kreisverwaltung, in Abstimmung mit den Fraktionen und den Schulleitungen der Förderschulen in Jever und Varel, folgendes festgelegt:
Zur Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs in Friesland, können Eltern ihre Kinder für das Schuljahr 2018/2019 für die Förderschule „Lernen“ in Jever oder Varel ab sofort anmelden (für das 5. Schuljahr). Voraussetzung ist, dass ein festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf „Lernen“ vorliegt oder erwartet wird. Auch eine Anmeldung an den anderen weiterführenden Schulen im Landkreis ist natürlich weiterhin möglich – eine Übersicht über die verfügbaren Schulformen und Schulstandorte gibt die aktuelle Schulbroschüre des Landkreises unter www.friesland.de/schulen. Hier finden sich zudem alle weiteren Anmeldetermine.
Die zusätzlichen Anmeldemöglichkeiten und -fristen für die Förderschulen „Lernen“ sind wie folgt:
Die Anmeldung ist ab sofort bis einschließlich Dienstag, 24. April 2018 möglich.
Pestalozzischule, Oldenburger Str. 7, 26316 Varel
Die Anmeldung findet bis 24.4.18 von Montag bis Freitag von 08.00 bis 11.00 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Friedrich-Schlosser-Schule Jever, Schulstr. 5, 26441 Jever
Die Anmeldung findet bis 24.4.18 von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 15.00 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr.
Sobald die Anmeldezahlen vorliegen, kann der Landkreis Friesland als Schulträger einen Antrag auf Weiterführung dieser Förderschulen bei der Nds. Landesschulbehörde stellen.
Zu beachten ist, dass die Weiterführung der Förderschulen „Lernen“ erst nach abschließender Genehmigung der Nds. Landesschulbehörde möglich ist. Über einen entsprechenden Antrag entscheiden zudem zunächst die politischen Gremien des Landkreises.
Sollte der Antrag durch die Nds. Landesschulbehörde nicht genehmigt werden, so können Eltern ihre Kinder natürlich weiterhin an einer der anderen, weiterführenden Schulen in Friesland anmelden. Die Anmeldefristen sind entsprechend festgelegt.
Die Eltern werden über den jeweiligen Sachstand informiert

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