Unterrichtsversorgung in Friesland
Varel / Zetel / Jever
Die Sommerpause ist vorbei und ich warte immer noch auf Antworten. Okay - die "nicht ganz korrekten Informationen" auf den Internetportalen unserer Grundschulen sind mittlerweile berichtigt, doch auf meine weiteren Fragen teilte man mir über die Stadt in einem Schreiben (lapidar) mit, dass nur die Schulbehörde (irgendwann) Antworten würde und ich Verständnis dafür haben sollte ...", dass deshalb eine Stellungnahme der Vareler Schulleiter nicht erfolgt"... klasse! ...
Hier meine Anfrage:
MMW,
Stadt Varel
-Der Bürgermeister-
Windallee 4
26316 Varel 03.06..2017
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Landrat,
im Informationsschreiben einer Vareler Grundschule ist zu lesen, die Grundschule ..... ist eine sogenannte “verlässliche Grundschule”. D. h. zur Vertretung erkrankter Lehrkräfte stehen pädagogische Mitarbeiter zur Verfügung, so dass es keine Unterrichtsausfälle gibt.
Das ist nicht korrekt, denn im Erlass der Ministeriums wird die Kompetenz und der Einsatz von so genannten "pädagogischen Mitarbeitern" klar geregelt.
Dort heißt es:
"Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in der Schule neben den außerunterrichtlichen Angeboten im 1. und 2. Schuljahrgang auch noch in folgenden Bereichen eingesetzt werden:
vorrangig zur Beaufsichtigung von Klassen, wenn Lehrkräfte kurzfristig ausfallen."
Beaufsichtigung und Unterstützung - ja, aber von Unterrichtsversorgung (also Unterricht) ist keine Rede. Ich bitte Sie, als erster Bürger unserer Stadt und als Schulträger darauf hinzuwirken, dass die Informationen auf den Internetportalen unserer Grundschulen berichtigt ( - durch den Zusatz "...,so dass bei Unterrichtsausfall, ein Betreuungsangebot gewährleistet ist.") werden.
Da mir aber von verschieden Seiten die Befürchtung (Gerüchte) angetragen wurde, dass die Aufrechterhaltung von Unterricht durch reine Betreuungskräfte durchaus vorkommen, bitte ich um folgende Informationen.
1. Wird der Unterrichtsausfall, der durch ein Betreuungsangebot aufgefangen wird, den Eltern immer kurzfristig mitgeteilt? (auch wer ihre Kinder mit welcher Ausbildung mit welchen Inhalten betreut - also ob der wirkliche und rechtliche Unterrichtsausfall durch die Krankheit eines Lehrers für die Eltern immer transparent dargestellt wird).
2. Bitte stellen Sie mir die Daten der Schulbehörde zur Verfügung, in der diese für die Unterrichtsversorgung relevanten Daten (Stunden von Betreuungsangeboten aufgrund von Unterrichtsausfall) erfasst werden (denn Betreuungszeiten sind eben keine Unterrichtsstunden).
3. Klären Sie bitte in einem vertraulichen Gespräch mit den Grundschulen die Vertretungspraxis bei Unterrichtsausfall ( z.B. ob wirklich in Einzelfällen der Unterricht durch Betreuungskräfte ohne entsprechende Ausbildung und Bezahlung - für die Eltern nicht wahrnehmbar- überbrückt wird).
Und klären Sie die Praxis bis zu welcher maximalen Dauer, (z.B. aufgrund längerer Krankheit eines Lehrers) ein reines Betreuungsangebot die "Verlässlichkeit der Schule garantiert" (also Aufsicht und Beschäftigung der Kinder in dem Schulgebäude) bevor die eigentliche Aufgabe - die Unterrichtsversorgung durch wirkliche pädagogische Vertretungskräfte - wieder hergestellt werden konnte.
Ich denke, auch wenn die Stadt als Schulträger nicht unmittelbar für die Unterrichtsversorgung, Inhalte usw. zuständig ist, so hat die Stadt jedoch ihren Bürgern gegenüber eine allgemeine Fürsorgepflicht, dass das was in einem Gesetz drin steht, auch einer Überprüfung in der Praxis stand hält (und wenn es nur dazu dient, Gerüchte zu entkräften).
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Iko Chmielewski
Dem Landrat zur Kenntnis und ggf. zu weiteren Veranlassung ....denn am liebsten hätte ich diese Informationen für das gesamte Kreisgebiet.... denn was nützt die beste Schulentwicklungsplanung und der Aufbau einer Bildungsregion, wenn man nicht hinterfragt, ob das Minimal-Betreungsangebot der verlässlichen Grundschulen wirklich und transparent für unsere Bürger nur der Betreuung dient.
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