Freitag, 03. September 2021, 12:02 Uhr
Hände weg von der privaten Pflege

Sparen um jeden Preis

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Eine Betrachtung der Sozialen Wählergemeinschaft Varel/Friesland

Varel Sparen um jeden Preis
 
Schmerzen und Gebrechen als Einnahmequelle für den Landkreis Friesland
 
 
Vor kurzem beantragte ich für eine ältere Dame bei der Krankenkasse die Leistungen aus der Verhinderungspflege. Hierzu wird ein/e Verwandte/r oder Bekannte/r benötigt, welche im Verhinderungsfall die Pflege stundenweise übernimmt.
 
Leider gestaltet sich diese Suche gerade in der letzten Zeit als äußerst schwierig. Zu einen wohl, da einen Menschen zu Pflegen keine leichte Tätigkeit ist. Immer weniger Menschen sind hierzu bereit. Und es kommt ein weiterer Aspekt hinzu. Einige der Pflegenden sind Empfänger von sozialen Leistungen. Sowohl der Landkreis Friesland als auch das Jobcenter geben hier des Öfteren falsche Auskünfte.
 
Die Verwandten – und Bekanntenpflege ist, so hat es der Gesetzgeber festgelegt, eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die hierfür gezahlten Beträge sind eine Aufwandsentschädigung und dürfen nicht als Einkommen angerechnet werden. Die Auskünfte des Jobcenters und auch des Landkreises sind hier leider manchmal doch reichlich seltsam. Entgegen der eindeutigen gesetzlichen Vorgabe, wird dort den Auskunft suchenden erklärt, die Beträge aus der Verhinderungspflege würden auf die Zahlungen angerechnet.
 
Wir meinen, die Anrechnung dieser Beträge unter Missachtung der gesetzlichen Regelung ist eine Straftat. Bei allem Sparwillen des Landkreises sei hier zu bemerken, dass der Landkreis Friesland ebenso wenig wie die Firma Jobcenter Friesland eine Berechtigung oder Ermächtigung besitzen, bestehende Gesetze des Bundes außer Kraft zu setzen, um Ihre Finanzen auf Kosten der Alten, Kranken und Behinderten zu sanieren.
 
Bereits in der Vergangenheit habe ich beim Landrat, Herrn Ambrosi nachgefragt, ob der Landkreis Friesland jetzt zu einem Fürstentum mutiert ist und somit eigene Gesetze erlassen kann. In diesem Fall bat ich den Landrat untertänigst um Pardon. Zum Glück bestätigte der Landrat, Herr Ambrosi mir, dass dies nicht der Fall sei.
 
Der Firma Jobcenter sei gesagt, auch wenn als Firmierung in ihren Schreiben und Bescheiden „Landkreis Friesland der Landrat“ steht, wird das Jobcenter hierdurch nicht zu einer Behörde. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss diese Frage eindeutig geklärt. Es erklärte in diesem Beschluss, die Jobcenter seien, ungeachtet ihrer gesellschaftlichen Stellung, durch den ihnen erteilte Auftrag in den Stand versetzt, Bescheide erstellen zu dürfen. Die gesellschaftliche Stellung der Jobcenter ist somit die einer Firma. Diese Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes ist eindeutig.
 
Somit soll sich die Firma Jobcenter auf die gesetzlichen Grundlagen beschränken und keine eigenen kreieren. Wir die Soziale Wählergemeinschaft Varel/Friesland setzen hier ein klares STOPP. Hände weg von der privatn Pflege.


Siegfried Peters-Taschenberger  Vorstand Soziale Wählergemeinschaft Varel/Frieslan

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