Sonntag, 26. November 2017, 00:17 Uhr
KITAS

Kreishaushalt 2018 - Wirtschaftsplanung bis 2021

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Antrag auf den Einstieg in die Kostenbeteiligung der Betriebskosten der Kitas

Varel / Zetel / Bockhorn
Die überaus erfreuliche Entwicklung im Ergebnishaushalt 2017 soll nach Willen der Gruppe MMW/DIE LINKE. in erster Linie zur Entlastung der Kommunen und zur Schuldentilgung des Kreishaushaltes genutzt werden. 
In ihren Beratungen zum Haushalt 2018 hat sich MMW/DIE LINKE. unter anderem mit den Betriebskosten für die Kindertagesstätten auseinandergesetzt. Die Gruppe beantragt, diesen Aufgabenbereich zunächst teilweise, das heißt bezogen auf die Finanzierung, wieder in die Zuständigkeit des Landkreises zurückzuholen. Eine Entlastung der Betriebskosten soll schrittweise und mit Augenmaß erfolgen, ohne in die Gestaltungsfreiheit der Gemeinden und Städte regelnd einzugreifen. Zur Angleichung der Standards der Kindertagesstätten in den Kommunen wird der zur Beschlussfassung vorliegenden Antrag auf Bildung eines Arbeitskreises, bestehend aus Mitgliedern des Landkreises Friesland sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, zunächst für ausreichend erachtet.


Antrag auf den Einstieg in die Kostenbeteiligung der Betriebskosten der Kitas. 23.11.2017


Sehr geehrter Herr Landrat Ambrosy,
zum Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen am 12. Dezember 2017 stellt die Gruppe MMW/DIE LINKE. folgende Anträge:
1.Der Kreistag möge beschließen, die freie Spitze von rund 1,4 Millionen Euro, d.h. den prognosti
zierten Haushaltsüberschuss in 2018, als Kostenpauschale zur Finanzierung der Kindertagesstätten zur Verfügung zu Stellen.
Begründung: Die gute Haushaltsprognose für 2018 kann genutzt werden, um in eine verlässliche Kostenbeteiligung an den Betriebskosten der Kitas einzusteigen.
2. Der Kreistag möge beschließen, im 3. Quartal 2018 in einem zweiten Schritt eine spürbare,institutionalisierte Entlastung der Kosten für die Betriebsmittel der Kitas, auf der Grundlage von gesicherten Fakten, in seiner zukünftigen Höhe auf den Weg zu bringen.
Begründung:Bis zum Herbst 2018 wird vermutlich absehbar sein, welche positiven Auswirkungen die Absichtserklärung der großen Koalition des Landtags bezüglich der Gebührenfreiheit für die Kita-Plätze auf die Kostenstruktur der Kommunen haben werden. Zwischenzeitlich haben die Kommunen die Gelegenheit, gesicherte und detaillierte Daten bezüglich der Betriebskosten auf einer guten Vergleichsbasis nachzuliefern. Im Gegenzug hat die Verwaltung genügend Zeit, einen gerechten Verteilungsschlüssel (Ganztags- und Halbtagsplätze, Betreuungsstunden usw.) auszuarbeiten.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Strukturen (konfessionell, gemeindlich, privat), Standards, Eingruppierungen der ErzieherInnen und Elternbeiträge der Kitas in den Kommunen, scheint eine komplette Rückführung der Aufgabe in die Zuständigkeit des Kreises wenig sinnvoll und wäre ohne eine signifikante Erhöhung der Kreisumlage auch nicht darstellbar. Des Weiteren haben die Hauptverwaltungsbeamten sich geschlossen dafür stark gemacht, diese Aufgabe in der „Gestaltungsfreiheit“ der Städte und Gemeinden zu belassen.
Soll die Kostenbeteiligung des Kreises im zweiten Schritt zu keiner Neuverschuldung führen, kann sie nur eine pauschale Interessenanteilsfinanzierung sein. Die Gruppe MMW/DIE LINKE. schlägt ein jährliches Entlastungsvolumen von 2,4 Millionen Euro1) vor. Eine zusätzliche Kosteneinsparung von einer Million im Haushaltsjahr 2018 ist ambitioniert, scheint aber realistisch. Zur Finanzierung der zukünftigen Betriebskostenbeteiligung des Kreises wird die Verwaltung gebeten, nach konsensfähigen Einsparungspotenzialen im Haushalt 2018 zu suchen. Diese, für 2018 gegenfinanzierten Mittel, sollen dann im dritten Quartal 2018 als jährliche Betriebskostenentlastung für die Kitas festgesetzt und nach einem gleichzeitigzu beschließenden Verteilungsschlüssel zur Auszahlung kommen.
Der Gruppe MMW/DIE LINKE. ist dabei durchaus bewusst, dass der Beschluss einer institutionalisierten Kostenbeteiligung in gleichbleibender Höhe schon im Jahr 2019 auf den prognostizierten Fehlbetrag von über 6 Millionen Euro Haushaltsdefizit trifft und vermutlich nur durch eine Kreditaufnahme finanziert werden kann, bewertet aber eine verlässliche, jährliche Kostenbeteiligung unter Bezugnahme auf die überplanmäßige Schuldentilgung in Höhe von 4,5 Millionen Euro in 2017 (sofern sie beschlossen wird) sowie aufgrund der positiven Wirtschaftsplan-Ansätze in 2020/21 für politisch und wirtschaftlich vertretbar.
Es darf aber auch nicht verschwiegen werden, dass im Falle einer Verschlechterung der Prognosen, die Mehrausgaben von rund 2,4 Millionen Euro p.a. langfristig ggf. nur durch die Wiederanhebung der Kreisumlage auf das Niveau von 2015, das entspricht etwa 2 Punkte, finanzierbar sein können.
1)die 2,4 Millionen verstehen sich incl. der Pauschale von 1,4 Millionen Euro aus Punkt 1.
Mit freundlichen Grüßen
Iko Chmielewski, MMW
Agnes Wittke, DIE LINKE

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