Montag, 22. März 2021, 11:46 Uhr
Kürzungen im sozialen Bereich

Die Kürzungsorgien im sozialen Bereich sind im vollen Gange

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Varel


Siegfried Peters-Taschenberger ? Neumühlenstr. 30 ? 26316 Varel 


Soziale Wählergemeinschaft Varel / Friesland. (SWV)
 

Immer mehr Beschwerden von Bürgern, auch aus Friesland, erreichen uns. Der anscheinend reichlich vorhandene Kürzungswille feiert fröhliche Feste. Bei allem Verständnis dafür, die Folgen der Kriese auffangen zu müssen, ist die Austragung derselben auf dem Rücken der sozial schwachen Bürger nicht mehr nachvollziehbar.
 
Im Eckregelsatz, bei allen Formen der Sozialen Hilfe, ist bereits die Luft raus. So werden die Energiekosten, anders als behauptet, nicht in vollem Umfang durch den entsprechenden Anteil im Regelsatz abgedeckt.
 
Die sogenannten Hauskosten umfassen mit 8% des Eckregelsatzes rund 34,00 € monatlich. Hierin sind jedoch auch die Kosten für kleinere Reparaturen und kleinere Schönheitsreparaturen mit 1,5% enthalten. Verbleibt somit ein Anteil für die gesammten Energiekosten in Höhe von 6,5%, also rund 27,30 € monatlich. Die Heizkosten hat man bereits aus dem Eckregelsatz herausgerechnet. Das mit diesen 27,30 € eben nicht die gesamten restlichen Energiekosten, sprich Haushaltsenergie bezahlt werden kann, sollte jedem einleuchten.
 
Aber als ob dies nicht reicht, werden weitere Kürzungen vorgenommen. So werden in vielen Fällen die Mieten und die Nebenkosten, als auch die Heizkosten nicht in voller Höhe gezahlt. Der Landkreis Friesland verweist hierbei auf ein angeblich schlüssiges Konzept, welches für die Höhe der Mieten als Grundlage dienen soll.
 
Nun hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung hierzu bemerkt, dass die zum Vergleich herangezogenen Mieten Wohnungen betreffen müssen, welche auf dem freien Wohnungsmarkt auch tatsächlich anmietbar sind. Dies ist offensichtlich hier nicht der Fall. Hiermit ist auch die Kürzung der Mieten zur Zeit nicht rechtmäßig.
 
Auch ist zu fragen, ob eine Anmietbarkeit gegeben ist, wenn in etwa zweihundert Bewerber für die Anmietung einer Wohnung bereitstehen. Die Chance der Anmietung steht somit rein rechnerich bei 0,5%. Erschwerend kommt hinzu, dass die Empfänger von öffentlicher Hilfe erst noch die Genehmigung der Anmietung und der Miethöhe, beim zuständigen Träger beantragen müssen. Vielfach hat der Vermieter sich dann bereits für einen anderen Interessenten entschieden.
 
Aber als ob dieses nicht genügt, werden nun alle zuvor im Allgemeinen gewährten Mittel nicht mehr übernommen, so z.B. die Renovierungskosten. Die lapidare Erklärung hierzu lautet, dies sei alles im Regelsatz enthalten. Wo denn im Regelsatz, darüber lässt man die Hilfesuchenden im Unklaren. Wahrscheinlich in den bereits erwähnten 27,30 €. Nun, somit haben wir die buchstäblich eierlegende Wollmilch-Sau gefunden. Ein Danke an den Kreis für den Erhalt dieser gefährdeten Tierart.
 
Die somit erzeugte Unterdeckung ist jedoch in vielen Fällen existenzbedrohend. Die bereits jetzt schon gesellschaftlich abgehängten Kinder in den entsprechenden Familien, werden damit noch weiter ausgegrenzt.  Wurde nicht durch unsere Bundesregierung mitgeteilt, dass Kürzungen während der Krise nicht erfolgen dürften? Das war wohl kein Versprechen, sondern nur ein Versprecher.
 
Nun ein Gutes hat die ganze Angelegenheit doch. Die großen Konzerne und Firmenverbunde haben mittlerweile, durch die schnelle Hilfe, ihre Verluste ausgeglichen. In einigen fällen hat sich die Kriese sogar positiv ausgewirkt. Das ist auch gut so, müssten ansonsten doch diese armen notleidenden Firmen am Hungertuch nagen.
 
Da würden aber die doch so reich gesegneten Hilfeempfänger sicherlich solidarisch bereit stehen, um mit noch mehr freiwillig erzwungenen Kürzungen, diese schwere Bürde Tragen helfen. Oder haben wir da jetzt etwas verwechselt?
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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