Investoren-Gewinnmaximierung versus Küstenschutz
Allgemeininteresse gegen privates Interesse. Folgender Leserbrief erschien am 4.5.2018 in der NWZ bezüglich des zuvor erschienen Berichtes "Die Deiche sind zu niedrig."
Dangast
Leserbrief
Betrifft: „Die Deiche sind zu niedrig“, NWZ vom 20 April
Nicht nur im Gebiet des Jademündungs-Schöpfwerkes sind die Deiche mit aktuell etwa 7,40 m zu niedrig. Auch in Dangast wurden im Bereich Deichhörn – also im Bereich der Neubauten der Ferienanlage – durch das Katasteramt an den tiefsten Stellen Deichhöhen von nur 7,33 m ermittelt.
Zu bedenken ist auch, dass hier bei nördlichen Winden durch die Altbebauung (Quellbad/Portal und Haus „Tante Klara“) eine Art Trichter entsteht. Zudem besteht die Gefahr der Aufweichung des Hauptdeiches bei Überflutung des niedrigeren Objektschutzdeiches für Quellbad und Portal („Wanneneffekt“). Somit ist dieser Deichabschnitt noch prekärer.
Ein Deich kann nur so wehrhaft sein, wie seine schwächste Stelle.
Umso unverständlicher ist es, dass gerade in diesem Bereich die 50 Meter – Deichschutzzone, die gemäß Deichgesetz für Maßnahmen im Katastrophenfall restriktiv freizuhalten ist, zu Gunsten privater Gewinnmaximierung* auf 20 Meter reduziert wurde.
*kursiver Eintrag wurde nicht veröffentlicht
Nachtrag:
Der Wert des Grundstückes für den ehemaligen Kurpark inklusive Kuranlage Deichhörn wurde seinerzeit unter der Vorgabe der Nichtbebaubarkeit der 50 m-Deichschutzzone ermittelt.Durch die nachträgliche Genehmigung dort dennoch bauen zu dürfen, erfreuen sich die Investoren (Peters, Dangast; Onnen, Oldenburg) eines satten Extraprofites.
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