Finanzierung des Naturebeportals gesichert?
Zur Absicherung der Investitionliquidität muss die Stadt zunächst andere Einnahmenpotentiale umwidmen.
Varel
In aller Eile wird ein Verkaufsbeschuss für die Kuranlage und die Sandkuhle in Dangast auf dem Weg gebracht, um an frisches Geld für das geplante "Weltnaturerbeportal" heranzukommen. Der unglaubliche Zeitdruck ermöglicht einem ehrenamtlichen und berufstätigen Politiker kaum noch Ruhe und Zeit für notwendige Recherchen.
Viele wichtige Beschlüsse werden oft in kurioser Weise und Reihenfolge auf die Tagesordnung gebracht. Da wird schon über Fassadengestaltung des Portals Gestaltung diskutiert, obwohl fünf von sechs Vorschlägen schon jetzt den selbst gesetzten Kostenrahmen überschreiten. Ein Verkaufsbeschluss für die alte Kuranlage wird auf den Weg gebracht, obwohl Fragen zum Wertgutachten nicht ausgeräumt sind und meine Fragen zur Ausschreibung selbst an das RPA noch nicht bearbeitet wurden.
Verständlich ist, dass kein Investor bereit sein wird, den kompletten Kaufpreis auf den Tisch zu legen, bevor für die Flächen ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert. Insofern müssen die Befürworter des Verkaufs ihr Versprechen "den Bau des Portals und der Promenade nur zu beginnen, wenn eine gesicherte Finanzierung steht" ganz schön interpretieren. Eine Absicherung der Investitionsliquidität für das neue Portal ist jetzt scheinbar schon gegeben, wenn man zunächst ein Teil des Verkaufspreises barcash bekommt und weitere 810.000,- Euro zunächst aus anderen Verkaufserlösen der Stadt leiht (Geld das nach unsere Auffassung dann an anderen Brennpunkten in Varel fehlt). Unverständlich für mich auch, ob oder wie die noch bestehende Darlehensschuld auf der alten Kuranlage - immerhin auch noch stattliche 1,5 Millionen Euro - getilgt wird. In der vorgestellten Investitionsliquidität für das geplante Prestigeobjekt habe ich diese Kosten bislang nicht entdecken können.
Aber ich bin auch schon auf den Verkaufsvertrag gespannt, wenn ein Stadt nur verkaufen will, wenn die Finanzierung gesichert ist, ein Investor den kompletten Kaufpreis, nur zahlt, wenn ein gültiger Bebauungsplan vorliegt und das Bauamt der Stadt Varel (übertragenen Wirkungskreis des Landes) nur Genehmigungen erteilen darf, wenn der Investor auch Eigentümer des Grundstückes incl. Grundbucheintrag ist. Zusätzlich haben zumindest einige Ratsvertreter viele kleine Wünsche vom Überwegungsrecht bis Bebauungshöhe, die die Stadt im Verkaufsvertrag mit einarbeiten soll. Na, das wird ein juristisches Meisterwerk, das wir vermutlich sehr kurzfristig auf Haken und Ösen überprüfen dürfen. ...das wird eine besinnliche Vorweihnachtszeit.
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