Fahrlehrer ohne Einsicht?
Varel / Zetel / Bockhorn
Da gerät ein ehemaliger Fahrlehrer in Neuenwege in eine Geschwindigkeitskontrolle (Raser nennen sie Radarfalle), wird geblitzt und mit einem Bußgeld belegt. Einspruch! Wieso erkennt das Gerät nicht, dass es sich hier um einen Außergesetzlichen handelt? Wieso traut "man" sich, ihm eine Geldbuße aufzuerlegen? Schließlich ist er es, der entscheidet, wann und wo wie schnell gefahren werden darf. Seiner Ansicht hat man sich anzuschließen. Und wenn schon eine kleine "Geldspende" unumgänglich ist, dann möge man ihn doch tunlichst um Zustimmung zu einem ihm genehmen Empfänger befragen.
Nun, die Zahl der Autofahrer, die glauben, stets die ihnen genehme - möglichst hohe - Geschwindigkeit fahren zu dürfen, nimmt spürbar zu. Rücksichtnahme dürfte in Deutschland schon bald zum "Unwort des Jahres" gekürt werden. Die Geldbußen sind allemal zu niedrig, vor allem im Vergleich zu unseren Nachbarstaaten. Die Höhe müsste sich an den möglichen, durch Raserei verursachten (Unfall-)Folgekosten orientieren.
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