Samstag, 09. März 2019, 18:16 Uhr
Richtigstellung der BI Dangast

"Verfahren gegen Wagner und Taddigs eingestellt" (Gemeinnützige)

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Auf dem letzten Stammtisch der BI Dangast wurde ausführlich und lebhaft über den Artikel in der NWZ vom 02.03.2019 "Verfahren gegen Wagner und Taddigs eingestellt" diskutiert. Das Ergebnis ist folgende Richtigstellung.

Dangast

 

1. Zum Ermittlungsverfahren

 Am 08.11.2016 erstatteten, von der BI unterstützt, zwei Bürger Anzeige gegen Unbekannt, weil ihrer Meinung nach der Kurpark und die Kurgebäude in Dangast unter Wert verkauft wurden. Die Stadt Varel wurde nach deren Berechnungen um einen Betrag von ca. 9 Millionen Euro geschädigt.
Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Sie ermittelte  gegen Bürgermeister Wagner und Kurdirektor Taddigs wegen des Verdachtes der Untreue.
Am 06.06. 2018 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, weil „zureichende Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten nicht ersichtlich sind“.
Dieses Urteil wurde am 06.11. 2018 von der Generalstaatsanwaltschaft bestätigt. Auf Grund der Beschwerde eines Bürgers (siehe Anlage) wird der Sachverhalt zur Zeit vom Justizministerium in Hannover überprüft.

2.Folgerung

Zwar spricht die Staatsanwaltschaft Bürgermeister Wagner und Herrn Taddig frei vom Verdacht auf Untreue, äußert sich aber nicht zu der Frage, ob die Grundstücke unter Wert verkauft wurden oder nicht. Dazu hätte es eines richterlichen Verfahrens bedurft, welches aber nicht stattfand. Es war nicht unser Bestreben, Bürgermeister und Kurdirektor einer persönlichen Bereicherung zu verdächtigen, sondern Schaden für die Stadt durch finanzielle Verluste abzuwenden.

3.Zur Normenkontrollklage

Bei dem von Ihnen erwähnten „zuvor eingestelltem Verfahren“  handelt es sich um die am OVG Lüneburg verhandelte Normenkontrollklage gegen den ersten Bauabschnitt des sogenannten „Nordseeparks“ (Bebauungsplan 212 A). Dieses wurde im Februar 2018 entschieden. In diesem Verfahren ging es im Wesentlichen darum, ob die 50 m-Deichschutzzone (repressiver Verbotsbereich) überhaupt  bebaut werden darf. Unserer Meinung nach ist Küstenschutz höher zu bewerten als Investorenschutz, zumal hier ein nachgewiesenermaßen prekärer Deichabschnitt vorliegt und erforderliche Deicherhöhung und Deichverstärkungen anstehen.
Das Gericht sprach den Klägern die Klagebefugnis ab. Eine weitergehende Auseinandersetzung zu den vorgetragenen Einwendungen erfolgte nicht.
Es ging in diesem Verfahren in keiner Weise, wie berichtet, um die rechtmäßige oder unrechtmäßige Einstellung des Kurdirektors.

4.Zu den Kosten

Die Kosten für das Normenkontrollverfahren beliefen sich für uns Unterlegene auf über 40 000 € für Gerichtskosten, eigene und gegnerische Rechtsanwälte (Stadt Varel und beigeladene Firma A. Peters). Den Instanzenweg weiterzugehen konnten wir unseren Spendern nicht zumuten. Es ist eine bittere Erfahrung, dass eine Voraussetzung um überhaupt Recht zu bekommen, die Verfügbarkeit von erheblichen Finanzmitteln ist.
Die im Artikel erwähnten 7 200 € Beratungskosten für die Stadt ergeben sich dadurch, dass beide Gegner, die Stadt wie auch Fa. Peters, hochkarätige Anwaltskanzleien engagierten, die Leistungen oberhalb der Gebührenordnung lagen und somit nicht den Unterlegenen in Rechnung gestellt werden konnten.
Im Ermittlungsverfahren fielen für die Stadt keine Kosten an, da es nicht zum gerichtlichen Verfahren kam.

5.Aussichten

Wir befürchten Schlimmes, wenn der Bürgermeister eine erfolgreiche Politik nur an kurzfristigen Verbesserungen der Bilanz festmacht, die entstandenen Schäden aber ignoriert, so auch künftig anfallende Mehrkosten für den Küstenschutz.
Durch die Verhinderung des Bürgerbegehrens, die Nichtberücksichtigung der Arbeit des Arbeitskreises Dorferneuerung, sowie durch das ausdrückliche Untersagen  einer Leitbilddiskussion vor  den einschneidenden Maßnahmen des Taddigs-Planes wurde viel demokratisches Potential zerschlagen.
Dangast hat nicht die Voraussetzungen  für Massentourismus. Dieser nivelliert  die typischen, einmaligen Charakteristika des Dorfes.
Wir müssen uns darüber unterhalten, wohin  „angeschoben“ werden soll.
Ein von uns schon mehrfach gemachter Vorschlag wäre z.B. eine Baubegrenzung, um die verbleibende Kuhle als Naturraum zu erhalten.


 

 

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