Montag, 22. März 2021, 16:34 Uhr
Schulen in der Krise

Schulen in der Krise

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Eine Stellungnahme der Sozialen Wählergemeinschaft Varel / Friesland

Varel Nun, über man kann Schulen sagen, was man will!
 
 
Na, so ganz stimmt das nicht. Gut, man kann es eventuell noch denken. Sagen darf man es jedoch nicht. In der jetzigen Krise dürfte man eigentlich erwarten, dass gerade die Schulen, ein Hort des Wissens, der Wahrheit und der Entwicklung zu freien mündigen Bürgern …… Doch halt, wir preschen hier wohl zu weit vor.
 
Das mit dem Wissen, ja das kommt wohl noch hin. Aber die Wahrheit? Na ja, wenn es der Meinung der Obrigkeit entspricht.
Aber Entwicklung zu mündigen Bürgern? Das geht aber wirklich nun zu weit. Wo kämen wir hin, wenn jeder sein Mundwerk so einfach öffnen und schließen könnte, wie er wollte.
 
Wir setzen folgendes voraus. Jeder Mensch, so auch die Mitglieder unserer Wählergemeinschaft, haben ein Recht auf eine eigene Meinung, sei sie auch noch so abwegig. Das ist im Übrigen in unserem Grundgesetz, der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der Präambel der vereinten Nationen so festgelegt.
 
Man kann sich noch lebhaft der Diskusionen erinnern, wenn man denn alt genug ist. Es ging um die Rolle der Schulen während einer der schlimmsten Zeiten unserer Geschichte. Am Ende der Diskusionen wurde festgestellt, dass eine derartige Beeinflussung der Schüler/innen wie in der Zeit bis 1945, nie wieder vorkommen dürfe. Nie wieder dürften sich Schulen zum Handlanger einer, wie auch immer gearteten, Regierung machen.
 
Ein lobenswerter Vorsatz. Nun in schweren Zeiten bleibt das Recht jedoch auf der Strecke. Die Corona-Kriese setzt die Abkehr vom selbständigen Denken voraus. Somit ist auch die Erziehung zu mündigen Bürgern nicht mehr gewünscht.
 
Wie bereits gesagt, die Ansichten können hier verschieden sein. In den vergangenen Jahren sind wiederholt Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes nötig geworden, da die versuchten Eingriffe in das Grundgesetz überhand genommen hatten. So hat das Bundesverfassungsgericht in einer wegweisenden Etscheidung festgestellt, dass Kritik, auch polemische Kritik, zu den Grundsäulen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung gehört.
 
Eine Abwägung von einzelnen Teilen des Grundgesetzes gegeneinander ist hierbei nicht zulässig. Die Abkehr von diesen Grundwerten ist ein gefährlicher Schritt in Richtung auf ein totalitäres System, ob es nun von Links, der Mitte, oder von Rechts kommt. Dies trifft in besonderem Maße auf unsere Bildungsstätten zu. Das obrigkeitliche Denken, ein andererer Begriff ist Obrigkeitshörigkeit, darf keinen Einlass mehr finden.
 
Wir alle kennen auch persönlich Lehrer, die alles tun, um der Anforderung die eine freiheitliche Lehre erfordert, gerecht zu werden. Diese Lehrkräfte haben unseren vollen Respekt. Nur jetzt während der momentanen Krise, scheiden sich die Geister. Widerspruch und kritische Fragen werden immer häufiger abgewehrt. Wer nicht der von unserer Regierung verordneten Linie folgt, wird klein gemacht.
 
Kinder und Jugendliche mit einer schweren Erkrankung, welche ein Tragen der Maske verhindert, werden zum teil aufgefordert, die Maske trotz allem aufzusetzen.Dies geht bis in die Grundschulen. An einer der weiterführenden Schulen wurde einer Schülerin (mit einer Lungenerkrankung und von der Maskenpflicht befreit) gesagt, sie möge trotzdem die Maske aufsetzen, sonst könne sie eventuell am etwaigen Tod der dies fordernden Lehrerin schuld sein.
 
Nun hat die für die öffentlichen Einrichtungen zuständige Versicherung deutlich gemacht, sie würde für die eventuellen Folgen des in den Schulen befohlene Tragen der Maske, keinerlei Haftung übernehmen. Folgerichtig sind die Schulleiter und die Lehrer pesönlich haftend, wenn sie hier eine Anordnung treffen.
 
Nun bleibt die Frage, was denn an den Masken so gefährlich ist, dass diese Versicherung die Haftung für das Tragen der Masken ablehnt. Ein Schelm, der böses denkt.
 
Aber nicht nur seit der Krise zeigt sich die negative Entwicklung. Schon zuvor ist das Klima in den Schulen bedenklich abgerutscht. Wer einmal eine Klassenkonferenz miterlebt hat, dem ist dies nichts Neues. Dies sind weniger Konferenzen, als vielmehr Tribunale. Ein Tribunal ist jedoch eine Art von außerordentlichem Gerichtsverfahren. Diese sind gemäß unserem Grundgesetz nicht mehr zulässig.
 
Das Suspendieren vom Untericht ist ebenfalls eine Maßnahme welche, nur als absolute Ausnahme gedacht, immer häufiger genutzt wird. Vielfach zu Unrecht und nur noch angewand, um Wiederstand in den Klassen klein zu halten. Somit hat man aber auch die Möglichkeit, unliebsame Schüler aus der Klassen -und Schulgemeinschaft zu entfernen.
 
Nun liegt die Erziehung der Kinder in der Hand der Eltern. Auch das Grundgesetz und weiter die Menschenrechte bezeichnen dieses Recht als das „natürliche Recht“ der Eltern. Eingriffe in dieses Recht sind nur in absoluten Ausnahmesituationen möglich.
Leider wird dies nicht mehr überall so gesehen. Hier spricht man dann vom Kindeswohl.
 
Die KRK (Kinderrechts-Konvention der Vereinten Nationen) bezeichnet dies jedoch als „Interesse des Kindes“. Einige Länder haben in ihren Verfassungen den Begriff „Größtmögliches Interesse des Kindes“ eingefügt. Man merke den Unterschied. Über das Kindeswohl entscheiden Erwachsene. Das größtmögliche Interesse des Kindes wird vom betroffenen Kind selbst definiert.
 
Wie gesagt. Wir alle kennen Lehrer und Lehrerinnen, die ernsthaft bemüht sind zu Leiten
und zu Lehren. Leiten und Lehren findet jedoch nicht durch eine Gehorsamslehre statt, sondern durch vorbildhaftes Verhalten. Unsere Politiker zeigen uns gerade, wie es nicht gehen sollte. Wir hoffen jedoch, dass diese Auswüchse nicht noch weiter unsere Kinder erreichen.
 
Besonders besorgniserregend erscheint uns eine weitere Entwicklung an den Schulen. Wiederholt wird bei Fehlverhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen an den Schulen darauf hin gewiesen, sie seien ja nicht mehr schulpflichtig. Vorausgesetzt ist hier eine bereits zehnjährige Beschulung. Nun haben die sich so äußernden Lehrkräfte eines vergessen. Die Schulpflicht folgt dem Schulrecht.
 
Das Schulrecht wurde geschaffen, um es auch Kindern von finanziell nicht so reich gesegneten Eltern zu erlauben, kostenfrei beschult zu werden (Schule war zuvor kostenpflichtig). Da einige Eltern der Meinung waren, dies brauche ihr Kind nicht und dann als Ergebnis ihr Kind von der Schule fernhielten, hat man die Schulpflicht geschaffen.
 
Das Fernhalten von der Schule betraf auch viele Mädchen. Sie würden eh heiraten, dann brauchten sie das nicht. Sie würden dann Kinder bekommen und für sie sorgen. Für das Finanzielle wäre dann ihr Mann zuständig. so die Meinung einiger Eltern. Die dann erfolgte Schulpflicht verhinderte dies.
 
Die im Anfang geäußerte Bemerkung in Hinblick darauf, dass der betreffend Jugendliche keine Schulpflicht mehr habe, ist somit einfach unsinnig. Wenn dieser Hinweis noch zusätzlich gebraucht wird, um zu Disziplinieren, geht mir buchstäblich der Hut hoch. Das Studium unseres Grundgesetzes wäre hier sicherlich nicht der verkehrteste Weg.
 
Ein Wort noch zu den besonders betroffenen Kindern. Wir sprechen hier von Kindern mit Einschränkungen und mit z.B. einer Lernschwäche. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind für die betroffenen Kinder schon schwer genug zu ertragen. Die jetzige Situation verschärft das Ganze noch. Hier muss deutlich mehr auf die Situation dieser Kinder, gerade mit Hinsicht auf die Kriese, Rücksicht genommen werden. Die Einbeziehung der derart Betroffenen hätte bereits im Vorfeld erfolgen müssen.
 
 
Noch ein Hinweis. Wir sind keine Turboeltern. Wir sind einfach Eltern. Wir stellen hier nicht nur fest. Wir fragen vielmehr. Wir stellen die Frage, ob es nicht anders gehen kann. Ein Lob noch an all die Lehrkräfte, die sich redlich bemühen, trotz der doch sehr grenzwertigen Zeiten, ihr Lehramt bestmöglich auszuüben. Ihnen gehört unser tiefer Respeckt.
 
 
 
 
Der Vorstand
 
 
 
 

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