Donnerstag, 03. Oktober 2019, 13:16 Uhr
Soziales / Jobcenter / Landkreise

LAG Soziales Niedersachsen

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Wohnungssuche gehört zum Wettlauf mit der Zeit besonders erschwert durch das Jobcenter in Niedersachsen.

Varel / HANNOVER hier ein Anliegen unserer politischen Basisarbeit…

Zermürbende Wohnungssuche mit Bausteinen des Jobcenter

Wir geben hier von Seiten der Betroffenen Tatsachen wieder die auch belegbar sind. Und diese auch mit Beweisdokumente an die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag weitergeleitet haben.

Wohnungssuche gehört zum Wettlauf mit der Zeit besonders erschwert durch das Jobcenter.
In unsere privatem ehrenamtliche Arbeit die Linke hilf Leute zu helfen stellen wir immer wieder fest, dass auch in vielen Städten und Gemeinden in Niedersachsen immer wieder HARTZ IV Empfänger oft sehr große Probleme haben eine neue Wohnung zu bekommen, da sie, was die Wohnungssuche anbetrifft, teilweise behördlich nicht selbst entscheiden dürfen. Wir nennen das die staatliche Entmündigung von Hartz IV-Beziehern. Mitunter wird auch ein Gemeindewechsel nicht genehmigt, weil kein Landkreis einer anderen Gemeinde die Kosten tragen will. Manchmal ist aber auch ein Gemeindewechsel wichtig! Sie benötigen immer die Zustimmung der ARGE für einen Umzug in einer neuen Wohnung. Dies ist oftmals mit diversen Wegen und viel Zeitaufwand verbunden und nicht jeder hat ein PKW oder öffentliche Verkehrslinien fahren nicht zu den Zeiten oder gar nicht wie hier in Varel und Umgebung und genau da liegen die Probleme.

Man darf dabei nicht vergessen, dass der HARTZ IV Empfänger nicht einfach zur ARGE hinfahren kann wie er möchte, sondern er muss sich für jeden Besuch einen Termin einholen.
Es vergehen Tage und Bearbeitungszeiten bis ein HARTZ IV - Empfänger die Zustimmung der ARGE für die Anmietung einer Wohnung erhält. Bis er die Zustimmung endlich in Händen hält, ist bereits an anderen Mietinteressenten die Wohnung vergeben.

Die zeitaufwendigen Beantragungswege bei der ARGE für einen Umzug macht vieles zum Alptraum. Daher scheuen einige Vermieter die Berücksichtigung von HARTZ IV Empfängern bei der Auswahl der Interessenten, weil es ihnen einfach zu lange dauert, bis eine verbindliche Entscheidung vorliegt. Dann ist da noch die abschließende Prüfung ob die Wohnung angemietet werden darf und wenn ja, wird jetzt eine Kostenübernahme von der ARGE ausgestellt.
Mit der Kostenübernahme geht der HARTZ IV Empfänger nun zum Makler oder zum Vermieter und kann jetzt den Mietvertrag unterschreiben.

Mit dem unterschriebenen Mietvertrag muss der HARTZ IV Empfänger jetzt erneut zur ARGE. Erst jetzt werden die zugesagten Gelder, wie z.B. Mietkaution und Umzugsbeihilfe, von der ARGE angewiesen.

Selbst wenn jetzt die Kostenübernahme der ARGE vorliegt stellt sich oftmals ein weiteres Problem. Obwohl in Sozialgesetzbuch (SGB II) das zu den Anmietungskosten einer Wohnung auch die Maklergebühr und Vermieter Kaution gehört, können die einzelnen ARGE Geschäftsstellen die Entscheidung treffen, dass Maklergebühr und Vermieter Kaution nicht übernommen werden.
Dann bleib nur noch in der Regel ein Darlehen offen… Die Rückzahlungsansprüche des Jobcenters aus Darlehen sind in SGB II geregelt. Aus § 42a Abs. 2 SGB II ergibt sich, dass Rückzahlungsansprüche des Jobcenters aus Darlehen durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 % des maßgebenden Regelbedarfs getilgt werden. Auch bei Rückzahlungsansprüchen aus verschiedenen Darlehen darf keine höhere Aufrechnung erfolgen. Diese Möglichkeit kann sich aber kaum jemand Leisten.

Ist dann endlich Ruhe und in alles in trocknen Tüchern gepackt, kommt ca. 3 bis 4 Wochen später die nächste Hörde von Jobcenter nämlich… Sie werden aufgefordert sich innerhalb eines halben Jahres sich eine neue Wohnung zu suchen. Weil sie entspricht nicht den Kosten wie vorgesehen, obwohl die Wohnung von Jobcenter genehmigt worden ist. Dies sind keine Einzelfälle um können belegt werden!

Eine Anfrage oder Beschwerde beim Landkreisen führt zu nichts.

Hier muss sich dringen was ändern…

Mit solidarischen Grüßen
LAG Soziales Niedersachsen

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