Steuerung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen
Steuerung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen auf dem Gebiet der Stadt Varel
VAREL / RASTEDE / OLDENBURG
Auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Umweltschutz des Stadtrates der Stadt Varel am 27. Oktober 2020 berieten die Ausschussmitglieder das dort vorgelegte Konzept zur Steuerung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen.
Das Konzept sieht vor, dass in Varel-Dangast, Varel, Varel-Obenstrohe, Varel-Büppel, Varel-Langendamm und einigen kleinen anderen Gebieten unserer Stadt Varel zukünftig die Ansiedlung von privilegierten gewerblichen Tierhaltungsanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB nicht genehmigungsfähig ist.
Dies hat zur Folge, dass die oben benannten Ortsteile von einer zukünftigen Ansiedlung von Betrieben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB verschont bleiben. Es ist hinzuzufügen, dass die in oben benannten Ortsteilen schon (seit langem) bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe in deren zukünftiger Entwicklung (teilweise stark) beeinträchtigt werden.
Auf der anderen Seite bedeutet das Konzept, das sich Betriebe im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB auf allen nicht geschützten Flächen der Stadt Varel faktisch ohne Einschränkungen ansiedeln können. Die großen Hähnchenmäster werden dies wahrscheinlich als herzliche Einladung der Stadt Varel ansehen, sich bei uns anzusiedeln.
Die Mitglieder des Ausschusses beschlossen, die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange an der Konzeption zur Steuerung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen zu beteiligen. Es ist Aufgabe der Stadtverwaltung, die einzelnen Beteiligungsschritte durchzuführen und die Ergebnisse dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Nun sind Sie, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Varel, gefordert.
Wie stehen Sie zum beschriebenen Konzept zur Steuerung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen? (Bitte nutzen Sie unsere Kommentarfunktion!)
Thomas Suckow
(für die KLARE KANTE – Wählergemeinschaft für Varel und Friesland)
Leserkommentare (0)