Freitag, 01. Mai 2015, 14:50 Uhr
Streikrecht

1. Mai

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Gedanken zur Solidarität

varel / Friesland / Wilhelmshaven Wenn die Erzieher/innen sich für einen Streik entscheiden müssen, wird dies auch die Eltern von Kinder treffen. Das macht ihnen die Entscheidung immer auch schwerer, als es vielleicht bei Kollegen in anderen Arbeitsbereichen (wie z.B. der IG-Metall) der Fall ist. Insofern ist für sie die uneingeschränkte Solidarität um so wichtiger.

Natürlich haben Eltern nachvollziehbare Befürchtungen, dass ihren Kindern Nachteile durch einen Arbeitskampf entstehen könnten. Doch sollten wir nicht vergessen, dass die Erzieher/innen nicht nur für sich, sondern auch für eine qualitative Kinderbetreuung in der Zukunft kämpfen.

Es mag vielleicht ein schwacher Trost sein, aber wenn Eltern wegen des Streiks ihre Kinder selbst betreuen müssen, können sie ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Im Falle eines Streiks müssten die Eltern in der Regel die Aufsichtspflicht selbst wahrnehmen. (Denn die reine Beaufsichtigung der Kinder ist normalerweise kein Fall für einen Anspruch auf einen Notdienst im Kindergarten) Das gilt dann als Verhinderung ohne Verschulden.

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