Mittwoch, 11. Dezember 2013, 19:09 Uhr
Varel / Dangast / Verkauf

Artikel der BBV / Rudi Böcker zum Bürgerbegehren Dangast in voller Länge

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Der Artikel wurde von der NWZ auf ca. 10 Zeilen zusmmengekürzt. Hier nun in voller Länge und Ausführung.

Varel / Dangast Schlechte Zeiten für die Initiatoren Golder, Klubescheidt und Vogel (Mitglieder der BI Dangast) die gegen die Dangastpläne sind und deshalb ein neues Bürgerbegehren aufgestellt haben.
Ein erstes Bürgerbegehren wurde am 25. Juni 2013 (ohne Unterschriften) bei der Stadt Varel zwecks einer rechtmäßigen Überprüfung eingereicht und vom Verwal-tungsausschuss (VA) aufgrund formaler Fehler für rechtlich unzulässig erklärt. Die 3 Initiatoren waren damit nicht einverstanden und klagen vor dem Verwaltungsgericht. Kürzlich haben die 3 Initiatoren einen neuen Anlauf unternommen und ein neues leicht verändertes Bürgerbegehren eingereicht. Aber dieses mal ohne vorherige Prüfung durch die Stadt Varel und dann auch gleich mit 2800 Unterschriften.
Böcker und Köhler vom BBV fragen sich, warum haben die Betreiber die Rechtmäßigkeit von der Stadt Varel nicht auch vorher prüfen lassen? War man sich so sicher, dass der neue Antrag dieses mal so durchgeht, obwohl fast die gleichen Fehler enthalten waren wie beim ersten Antrag? Hat man gedacht, wenn man gleich mit 2800 Unterschriften kommt, dass dann die Verwaltung und der VA so erschrocken sind und über die Fehlerhaftigkeit großzügig hinweg geht und die Zulässigkeit erteilt?
Ein Ratsmitglied vertritt die Auffassung, dass es doch egal ist was im neuen Antrag steht und erwartet trotz Fehler eine Zustimmung. So aber geht es nicht. Es ist keine politische Entscheidung sondern, der VA ist das Organ das zu prüfen hat, ob die Rechtlichen Vorgaben erfüllt sind oder nicht. Es ist eine Entscheidung nach Recht und Ordnung und nicht wie sich Herr Klubescheidt es sich so wünscht. Sonst hätte der Gesetzgeber keine Vorschriften erlassen brauchen.
Da schreibt die NWZ in großer Überschrift: „Schallende Ohrfeige für die Bürger„. Für uns sieht aber das eher nach einer schallenden Ohrfeige für die Initiatoren aus. Denn wer mit ähnlichen Fehlern und eine Unterstützung bei der Bearbeitung von der Stadt nicht mal wahr nimmt erneut einen Antrag einreicht, kann nicht erwarten, dass die Entscheidung anders ausfällt, als beim ersten Versuch.
Weiter heißt es im Artikel: „Der VA lehnte das Begehren ab. Die Initiatoren sprechen von einem Willkürakt“ Und gerade das ist falsch. Denn nicht Verwaltung und Politik sind schuld daran, dass es wieder eine Ablehnung des neuen Bürgerbegehrens durch den VA gegeben hat. „Es ist mir schleierhaft“, so Rudi Böcker, „dass die Initiatoren sich keiner fachgerechten Unterstützung bedient haben und eine so schlechte Arbeit abgeliefert wurde.
Weiter ist es nicht nachzuvollziehen, wenn ein Ratsherr es einfach mal interessant findet wie denn eine Bürgerentscheidung ausgeht und die Ratsmitglieder auffordert, die Augen vor der Rechtslage zu verschließen und das Bürgerbegehren für zulässig erklären sollen. Damit würde eine aufwendige und kostspielige Bürgerabstimmung (wie bei einer richtigen Stadtratswahl), die rechtlich nicht zulässig ist, stattfinden.
Viele Besucher der Ratssitzung vom 28.11. waren wieder mal geschockt über das Verhalten der Bürgerinitiative. Da werden Ratsmitglieder, Bürgermeister und Kur-direktor seit vielen Monaten angegriffen, ja angefeindet und ihnen wird unterstellt, dass persönliche Interessen hinter ihrer Entscheidung stehen. Eine BI die sich Bürgernähe auf ihre Fahnen geschrieben hat, verhält sich anders. Der Stadtrat, der alle Bürgerinnen und Bürger vertritt hat sich zur Aufgabe gemacht, den Verlust des Eigenbetriebes Dangast abzubauen, hat fast 2 Jahren in Arbeitsgruppen, in vielen Aussitzungen, in Veranstaltungen und Gesprächen aufgeklärt wie man nachhaltig den Tourismus ankurbelt könnte. So einem Stadtrat muss man keine Demokratie-verständnislosigkeit vorwerfen.
Noch mal: „Nicht Politik und Verwaltung sind Schuld daran, dass die Vareler Bürgerinnen und Bürger über das Dangastprogramm nicht abstimmen können bzw. nicht abstimmen dürfen.  Vielen Dank und freundliche Grüße
Rudi Böcker

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