Kommunalwahl am 11. September!
Demokratische Wahlen finden in der Stadt/ Gemeinde, dem Land- und Bundestag, aber auch in Betrieben, und Schulen statt. Zur aktuellen Kommunalwahl sind alle Wahlberechtigten aufgerufen.
Westerstede
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, so steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Es ist eines der Kernprinzipien unserer Demokratie. Durch Wahlen werden Personen aus der Bevölkerung ermächtigt, politische Herrschaft auszuüben. Damit ist die Kommunalwahl (11. September) eine bedeutende Form der politischen Beteiligung.
Bei der Kommunalwahl wird die Gemeindevertretung, z. B. der Stadtrat oder der Kreistag, aus der Bevölkerung heraus gewählt. Die Aufgabe der Kommune, Stadt, ist es, zentrale Lebensbereiche der Bürger zu organisieren und zu gestalten. Politische Wahlen bieten einer großen Anzahl von Menschen die Möglichkeit, Einfluss auf die Auswahl der politischen Vertreter zu nehmen. Deshalb wird vor den Wahlen verstärkt über politische Inhalte der Parteien (Wahlprogramme) und Kandidaten berichtet. Wahlplakate mit den wichtigsten lokalen Aussagen und Appellen hängen an Plakatwänden, die Presse teilt den Kandidaten einen Verhaltenskodex mit, Kandidaten treffen an Ständen auf Bürger, die sich informieren oder die Kandidaten einmal näher kennenlernen möchten. Flyer und kleine Werbeartikel werden verteilt. Schließlich steht bis zum Wahltag die Hoffnung im Raum, dass möglichst viele Menschen zur Wahl gehen und ihre Stimmen abgeben, denn nur so kann das demokratische Miteinander gerecht geregelt werden.
In Niedersachsen sind am 11. September 7,9 Millionen Bürger wahlberechtigt. Davon sind 337.114 Erstwähler. Besonders junge Menschen sehen in den Wahlen noch nicht die Möglichkeit, ihre eigene Meinung kundzutun und zu einer Veränderung oder Gestaltung der Stadt auf diesem Wege beizutragen. Der Begriff Politik schreckt sie oft ab. Sie äußern: „Mit Politik habe ich nichts zu tun“. Hinterfragt zeigt sich, dass auch Jugendliche gerne, besonders für ihre Altersgruppe, gute Ideen zur Gestaltung des öffentlichen Lebens einbringen würden. Sie sind aber zögerlich, sich zielgerichtet für Parteien oder Kandidaten bei Kommunalwahlen zu entscheiden. Mag sein, dass sie selber keine Kandidaten kennen oder sich noch wenig mit der aktuellen Politik beschäftigt haben. Kandidaten kann jeder vor der Wahl noch kennenlernen, die Namen wurden in der NWZ (online nachzulesen) veröffentlicht. Wichtig ist es, mit der Wahl einen eigenen demokratischen Anfang zu finden und dann mit der Zeit festzustellen, welche politische Richtung zu einem persönlich passt.
Auch Kandidaten können parteilos sein und dennoch auf der Liste einer Partei kandidieren. Die Gründe können vielfältig sein. Ein Parteivorsitzender hat in seinem ZDF-Sommerinterview hervorgehoben, dass er sich wünscht, dass aus Interessierten mit der Zeit Mitglieder werden. Parteilose, die auf einer Parteiliste kandidieren, sympathisieren mit der Partei, wollen sich aber ihre Unabhängigkeit in Sachfragen erhalten und erst einmal Erfahrungen im Umgang mit der Partei und seinen Akteuren sammeln, bevor sie sich für eine Mitgliedschaft entscheiden. Es ist ein legitimer Weg, erst einmal eine Partei in ihren Arbeitsphasen in internen und externen Gremien kennenzulernen und inhaltliche sowie menschliche Gemeinsamkeiten zu entdecken.
Politik bleibt fremd, wenn man sich ausgrenzt, abwendet. Wer hinschaut, ist erstaunt, was und wie sich vieles in der Stadt gestalten lässt.
Der Wunsch der Bürger ist es, zu wissen und zu verstehen, was in der Stadt entschieden wird und zu erfahren, dass ihre Vertreter sie nach der Wahl nicht vergessen.
Der Wunsch der Kandidaten ist es, dass möglichst viele Bürger und Bürgerinnen aller Altersgruppen am 11. September zur Wahl gehen, damit eine von der Mehrheit gewollte Zusammensetzung des Stadtrats erfolgen kann.
Auf Anfrage einiger ausländischen Mitbürger ist schließlich noch darauf hinzuweisen, dass jeder an der Wahl teilnehmen darf, wenn er oder sie Deutsche oder Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnt und im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wahlbenachrichtigungen werden automatisch zugeschickt. Dort steht auch, wo sich das Wahllokal befindet.
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