Über das Recht auf Eigentum und Gestaltungsfreiheit
Den Ort Bad Zwischenahn können wir nicht wie ein "Kinderbuch" vakuumieren. Gestaltungssatzung schneidet das Recht von Eigentümern und deren Gestaltungsfreiheit ein.
Bad Zwischenahn
Bevor man "gestalten" kann wird kräftig abgerissen. Die seit Monaten diskutierte "Gestaltungssatzung" der Gemeinde Bad Zwischenahn verursacht offensichtlich eine Torschlusspanik bei mündigen Immobilien-Eigentümern nördlich der Bahnschiene. Zu Recht. Traditionsbauten im geplanten Geltungsbereich werden dem Erdboden gleich gemacht: Meerbrauerei Fröhlich, BOHACO, Lederwaren Witte, 5W, Hotel Waldfrieden, Hotel Weiße Taube. Und das Recht auf Eigentum und Gestaltungsfreiheit verbietet ihnen auch nicht zu tun und zu lassen, was sie mit ihrem Eigentum planen. Die geplante "Gestaltungssatzung" würde dieses Recht beschneiden. Es sind ganz unterschiedliche persönliche und individuelle Gründe der Eigentümer, die diese Veränderung für die Allgemeinheit unverständlich machen, aber auch nicht einer Rechenschaft schuldig sind. Es sind generationsübergreifende Familienentscheidungen oder persönliche Wirtschaftsfragen, die frei von der Meinung Dritter sind. Immer mehr Verordnungen und Vorschriften stehen einer natürlichen städtebaulichen Entwicklung entgegen und diskreditieren die Entscheidung der Eigentümer.Â
Die Gestaltungssatzung soll ebenso über Fragen der Dach- oder Fassadengestaltung in Zukunft entscheiden. Wem gehören denn die Gebäude von Möbel Behrens, Brosig, Bünting, Hof von Oldenburg oder Aal Brunß? Der Gemeinde und den Nostalgikern oder den Familien, die von Generation zu Generation zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung im Ort mehr oder weniger beigetragen haben? Die Gestaltungssatzung trifft nicht nationale Kettenunternehmen, die immer auf der Suche nach neuen Standorten sind, sondern Familien der Zwischenahner Bürgerschaft mit Geschichte. Selbst der graue Granit-Marktplatz und das Rathaus fügen sich nicht dem architektonischen Stadtbild in Symbiose mit der evangelischen Kirche ein. Also wird in Kürze auch das Rathaus abgerissen?
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beabsichtigt die Gemeinde, die Öffentlichkeit an der Planung zu beteiligen. Daher soll am Donnerstag, 27. Februar 2014 um 19.30 Uhr, im Forum des Schulzentrums, Humboldtstraße, 26160 Bad Zwischenahn,
eine Einwohnerinformationsversammlung stattfinden.
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