Sonntag, 26. Februar 2012, 18:17 Uhr
Rettungshundeverbot / BRH / Rettungshunde Weser-Ems

Kein grundsätzliches Einsatzverbot für Rettungshunde

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Die meisten Rettungshundestaffeln haben längst mit dem Erlass gerechnet. Am Ende des Artikels eine Stellungnahme der BRH RHS Wilhelmshaven-Friesland

Bad Zwischenahn / Niedersachsen / Bad Zwischenahn Niedersachsen, Bad Zwischenahn - Verunsicherung, Enttäuschung und Unverständnis bei ehrenamtlichen Helfern? Ich habe bei mehreren Rettungshundestaffeln nachgefragt und dort ist man über den aktuellen Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums nicht wirklich überrascht. Sicher, es gibt immer wieder Verordnungen, Erlasse und Beschlüsse irgend eines Ministeriums, über die man nur den Kopf schütteln kann. Der Erlass zum Nachweis eines festgelegten Qualitätsstandards für die Ausbildung von Rettungshunden war dagegen längst überfällig. Allerdings wurde von Politikern wieder ein Mal schnell etwas auf dem Papier beschlossen ohne an die Umsetzung und Folgen zu denken. Leider wurden die vom Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums betroffenen Rettungshundestaffeln weder informiert noch haben sie die Möglichkeit zur schnellen Erfüllung der Vorrausetzungen. Ein Rettungshund, der gestern noch erfolgreich im Einsatz war, wird sich nach dem Erlass wohl kaum anders verhalten. Das sofortige Verbot ist demzufolge unsinnig. Hier sollte das Ministerium z.B. der Rettungshundestaffel Weser-Ems eine Übergangsfrist bis zur Abnahme der geforderten Zertifizierung und Prüfungen geben. Betroffen sind die wenigen privaten und freien Rettungshundestaffeln, die entweder gar keine Prüfungen durchführen oder wie die Staffel Weser-Ems durch den Bundesverband zertifizierter Rettungshundestaffeln (BZRH) geprüft werden. Zwar prüft der BZRH nach der DIN-Norm 1350 für das Rettungswesen und der Dienstvorschrift DV100 des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Das ist aber nur die Grundlage weitergehender Zertifikate und Prüfungsordnungen. Leider gehören zu diesen Rettungshundestaffeln auch mindestens zwei Staffeln der DLRG (Bad Nenndorf und Georgsmarienhütte). Zur Zeit erfüllen nur die etwa 85 an den Bundesverband der Rettungshundestaffeln (BRH, http://www.bundesverband-rettungshunde.de) angeschlossenen Rettungshundestaffeln die Vorrausetzungen des Erlasses zur Qualifikation. Die Mitgliedsstaffeln des BRH sind nach Abnahme der Prüfung B sogar international zertifiziert und deren Einsatz dürfte in Deutschland gar nicht untersagt werden. In Niedersachsen gibt es acht Rettungshundestaffeln, darunter die BRH RHS Lingen-Ems und die BRH RHS Wilhelmshaven-Friesland e.V. Die RHS Wilhelmshaven-Friesland unterhält in Wilhelmshaven das Landesausbildungszentrum Niedersachsen für Rettungshunde aller Organisationen. Die vom BRH erfolgreich geprüften Hunde erhalten als Team Hund & Mensch weltweit Diplomatenstatus.

Diese Staffeln sind nach dem Erlass in Niedersachsen anerkannt:

ASB (Arbeiter Samariter Bund)
BRH (Bundesverband Rettungshunde)
DRK (Deutsches Rotes Kreuz)
JUH (Johanniter Unfall Hilfe)
MHD (Malteser Hilfsdienst)
THW (Bundesanstalt Technisches Hilfswerk)

Die auf Facebook unter NWZonline geposteten Kommentare sind teilweise überflüssig. Wie richtigerweise der Sprecher von Innenminister Uwe Schünemann (CDU) Herr Hallmann am 24.02.2012 klarstellte ( http://www.nwzonline.de), ging es bei dem Erlass nicht um ein generelles Verbot ehrenamtlicher Hundestaffeln. Es geht auch nicht darum, dass künftig nur noch mit Staffeln von Hilfsorganisationen gearbeitet werden soll. Nein, und da liegt Herr Michel bei Facebook mit seiner Vermutung genau richtig, es muss sichergestellt sein, dass die Suchhunde die an Sie geforderten Anforderungen erfüllen. Ähnlich, wie bei Hundeschulen kann jeder ohne besondere Qualifikationsnachweise einen Rettungshundeverein gründen. Dieser wird wohl nicht gleich von der Polizei angefordert werden. Bei der Polizei verlässt man sich eher auf Staffeln mit denen man bereits erfolgreich zusammen gearbeitet hat. Zu diesen Staffeln gehört die Weser-Ems Staffel, die sich in Einsätzen oft bewährt hat. Doch was ist, wenn die nachfolgend aufgeführten Beispielfälle bei dem Einsatz von Rettungshunden eintreten, die bisher nicht im Einsatz waren? Der Einsatz eines Rettungshundes, der nicht den geforderten Prüfungsrichtlinien entspricht und zu einem Fehlverhalten des Hundes führt, würde auch ein Vertrauensverlust bei von Behörden anerkannten Staffeln bedeuten. Stellen sie sich vor bei einer Suche nach einer vermissten Person kommt die Staffel in ein Gebiet, wo gerade eine Jagd stattfindet. Kaum ertönt der erste Schuss schon suchen zwei Suchhunde das Weite. Stellen Sie sich vor bei dem Erdbeben in Chile 2010 wären bei der Trümmersuche statt kleiner wendiger, leichter Hunde, schwere Hunde, wie ein Neufundländer im Einsatz. Wie hoch ist dann die Gefahr eines weiteren Einsturzes? Stellen Sie sich vor, ein Suchhund findet eine vermisste Person, die wahnsinnige Angst vor Hunden hat und den Hund aus Angst anschreit. Was wäre, wenn dieser Hund dann zuschnappt? Natürlich ist und bleibt ein Hund auch "nur" ein Hund und kann einen schlechten Tag erwischen. Dann verliert auch ein noch so gut geprüfter Hund eine Spur oder ist nicht voll konzentriert. Nur, und das ist genau das, was beim Einsatz einer guten Rettungshundestaffel erwartet wird: bei einer Staffel, deren Hunde sehr schweren Prüfungen unterliegen kommt dieser Hund an diesem Tag nicht zum Einsatz. Dieses Team aus Hund und Mensch, das durch eine Begleithundeprüfung mit Schussfestigkeitstest und durch mehrere Vor- und Hauptprüfungen der Rettungsausbildung gegangen ist, weiß, ob es am Einsatztag voll einsatzfähig ist oder nicht.

Nicht vergessen sollte jeder, das alle Rettungshundestaffeln ausschließlich ehrenamtlich arbeiten. Die Rettungshundestaffeln des BRH dürfen von jeder Person alarmiert werden, die eine Notsituation (z.B. vermisste Person, Suizidgefahr) melden möchte. Die Staffel hält dann ihrerseits bezüglich eines möglichen Einsatzes Rücksprache mit der Polizei. Die Alarmierung der Rettungshundestaffeln der Hilfsorganisationen erfolgt in der Regel durch deren Rettungsleitstellen nach einem eingegangenen Notruf oder Anforderung der Polizei. Die Rettungshundestaffeln sind viel öfter im Einsatz, als dies von vielen Menschen vermutet wird. Glücklicherweise ist es selbst heutzutage mit Rücksicht auf Angehörige noch möglich, Suchaktionen unabhängig vom Erfolg nicht alle in den Medien zu veröffentlichen.

Ich hoffe sehr, dass die Mitarbeiter/innen des Niedersächsischen Innenministeriums den nicht akzeptierten Rettungshundestaffeln eine Übergangsfrist einräumen sofern diese bereit sind, die geforderten Bedingungen zu erfüllen.

Ich persönlich würde es auch begrüßen, wenn künftig nur noch Hundeschulen anerkannt werden, die vom Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen ( BHV) oder einer gleichwertigen Organisation geprüft sind. Dann fühle ich mich als Hundehalter, wie wir das zwei Jahre lang in genau so einer Hundeschule erfahren durften, sehr gut aufgehoben.

Stellungnahme der BRH Rettungshundestaffel Wilhelmshaven-Friesland
zum Erlass des Innenministeriums

Der Erlass, der die Alarmierungen von Rettungshundestaffeln im Vermisstenfall regelt, wird von uns grundsätzlich begrüßt.

Um eine Vereinheitlichung des Qualitätsstandards zu erreichen sind folgende rettungshundeführenden Organisationen gelistet worden:

ASB (Arbeiter Samariter Bund)           
BRH (Bundesverband Rettungshunde)       
DRK (Deutsches Rotes Kreuz)
JUH (Johanniter Unfall Hilfe)
MHD (Malteser Hilfsdienst)
THW (Bundesanstalt Technisches Hilfswerk)

Jede dieser Organisationen gewährt einen nachweislich gleich bleibend hohen Qualitätsstandard, wodurch sichergestellt ist, dass zur Vermisstensuche nur Hunde eingesetzt werden, die erfolgreich überprüft und nachweislich als Mensch/Hund Team für einsatzfähig befunden wurden.

Die Qualifizierungsverfahren für BRH angehörende Staffeln, Einsatzkräfte und Hunde entsprechen den Anforderungen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), der KatS-Dienstvorschrift „Führung und Leitung im Einsatz“, DV 100.

Allein in Niedersachsen gibt es acht BRH-Staffeln, die rund um die Uhr für Einsätze zur Vermisstensuche zur Verfügung stehen und alle garantieren einen gleich bleibenden hohen Qualitätsstandard.

Die landesweite Regelung, für die Alarmierung von Rettungshundestaffeln war sicher kein vorschnell gefasster Entschluss, geht es doch in den Einsätzen darum Menschenleben zu retten!

Auch wenn es regional sicher Rettungshundestaffeln gibt, die nach dem Erlass nicht mehr alarmiert werden können, obwohl sie in der Vergangenheit qualitativ hochwertige Leistungen gezeigt haben, musste landesweit ausgeschlossen werden, dass weiterhin Staffeln in Einsätze gehen, deren Hunde z.B. gar nicht geprüft waren oder die selbsternannte „Rettungshunde“ eingesetzt haben.
Für die Staffeln, die keiner der gelisteten Organisationen angehören ist die Situation verständlicherweise erst mal frustrierend, doch sollten sie sich unbeeindruckt von diesem Erlass zeigen und, wenn sie qualitativ in der Lage sind, die Möglichkeiten, die das Innenministerium vorsieht und die Dirk Hallmann, Sprecher des Innenministers am Freitag bereits erwähnte, erfüllen, nämlich die Überprüfung der Eignung über eine der gelisteten Organisationen.


Hilke Kunze
1. Vorsitzende
BRH Rettungshundestaffel Wilhelmshaven-Friesland

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