Sonntag, 15. Dezember 2013, 13:11 Uhr
Ein Weg ensteht wenn man in geht

Gürtelprüfungen bei OKINAWA.

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Der Höhepunkt für die Budosportler beim KARATE CLUB OKINAWA in Bad Zwischenahn-Ohrwege und in Hude sind in jedem Jahr die Gürtelprüfungen kurz vor Weihnachten.

Bad Zwischenahn / Bad Zwischenahn-Ohrwege und Hude In der Disziplin Selbstverteidigung/Selbstbehauptung S.A.F.E. bestanden im Kinder-Jugendbereich ihre Prüfung zum:
9. Kyu Sarah Hülstede, Tom Dülsner (weiß/rot) 8. Kyu Marcel Warntjen (gelb). 7. Kyu Max Rosemann (orange). Eine hervorragende Leistung zum 5. Kyu bot Silvana Mombrei.
Sensei Wilfried Lange 4. DAN Karate Do und Manfred Fees Trainer für Sicherheit und Selbstbehauptung waren auf Grund der Leistungen zufrieden.

Bei den Prüfungen im Karate Do war eine gewisse Anspannung bei Prüflingen und auch Prüfern nicht zu übersehen, waren doch drei Aspiranten angetreten die Prüfung zum 4. Kyu zu schaffen.
Selten auch ,daß Vater und Tochter die gleiche Gürtelfarbe anstrebten , er im Erwachsenen- die Tochter im Jugendbereich.

Prüfungen bestanden im Karate, zum 9. Kyu Rike Hochheiden, Jarik Eggers ( weiß-rot). 8. Kyu Finn Korneffel ( gelb ). 7. Kyu Valerie Korneffel.( orange ). 6. Kyu Imke Schreiber und Luca Krüger. Hier möchte ich Luca Krüger hervorheben, seine Leistung war an diesem Tag einfach toll.

Nun stieg die Spannung, denn man war auf das Auftreten der nächsten Prüflinge sehr gespannt.
Ich will es kurz machen, das Endergebnis war das Bestehen zum4. Kyu. Meine Gratulation zu tollen Leistungen.
Sensei Wilfried Lange schmunzelte.....!
DiePrüflinge im einzelnen:Bernd Wadsack, Michele Baltruschat, Lisa Baltruschat.

Nach schweißtreibenden Stunden ging ein schöner Tag zu Ende.
Diese Leistungen sollten mehr Ansporn für Training und Besuch für solche Veranstaltungen sein. Herzlichen Glückwunsch und frohe Festtage.

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Helmuth Arning 17.09.2013, 18:28:35
Der Ex-Bürgermeister hat wohl finanziell der Gemeindekasse wohlgetan, aber leider auch Altlasten hinterlassen, die jetzt von den aufgeweckten Bürgern angeprangert werden.
Aus einem ehemaligen Wohn- Mischgebiet (Kleibrok) wurde "klammheimlich" ein Gewerbegebiet, ohne jemals die anliegenden und betroffenen Hauseigentümer bzw.Nachbarn zu informieren. Es wurde z.B. angeordnet, den Abfuhrbetrieb (H.B.) am jetzigen Standort zu belassen um dort zu expandieren. Ein Ausweichen ins Gewerbegebiet wäre wohl schlauer gewesen, wenn man den Weitblick gehabt hätte. Im Außenbereich, nah einer Wohnsiedlung , wurde eine gewerbliche Bio- Gasanlage genehmigt und gebaut, sicherlich auch schon vorausschauend auf die jetzt beantragte Großstallanlage. Beide Objekte lassen sich nicht mit einem landwirtschaftlichen Ansinnen begründen. Es bleibt ein industrielles und gewerbliches Vorhaben. Was ist die Folge, die Immobilien werden eine Wertminderung erleiden. Baugrundstücke in diesem Gebiet lassen sich nur noch unter Wert verkaufen. Wer möchte in einem Gewerbegebiet wohnen? Auch wenn Verantwortliche naiv meinen, von den Betriebsgeländen geht keine Belästigung aus. Der öffentliche Verkehrsraum zählt bei der Beurteilung der Lärmbelästigung nicht mit.!??
Den Eigentümern ist ein finanzieller Schaden entstanden, für das ein Fehlverhalten der Gemeindeverwaltung ursächlich ist.
Jetzt verstecken sich die Verantwortlich wieder hinter das Baugesetzbuch und meinen, eine Ablehnung des Bauantrages sei nicht möglich.
Wie heißt es in § 35 des Baugesetzbuches u.a.
"1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,"
Frage:
Wenn 3600 Bürger es nicht wollen, steht da nicht ein öffentliches Belangen dagegen?
Wenn unser Ort von den "Monstern" mißhandelt wird, ist das im Sinne der Gemeinde?
Wenn eine Bio Gas Anlage mit Abfällen jeglicher Art und Gülle befüttert und eine industrielle Tierhaltung dazu dienen soll, wo ist da der landwirtschaftliche Betrieb?
Wenn man will, ist in der heutigen Gerichtsbarkeit jedes Gesetz angreifbar.
Die alternativen Standorte gibt es sicherlich, aber dort würde die Gefahr bestehen, das der Wald beschädigt würde und es finanziell dem Verursacher von Dritten angelastet würde.
Der Istzustand auf unseren Straßen ist eines Residenzortes nicht würdig. Tempolimit und Nachtfahrverbot ( 22:00- 06:00) würden sicherlich auch die wenigen Touristen fortschrittlich finden.
In diesem Sinne , auf eine erfolgreiche Zukunft.

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