Sonntag, 03. März 2013, 20:06 Uhr
Niedersächsische Hundegesetz / Melderegister Hunde / Sachkundenachweis

Hundegesetz in Niedersachsen - Änderungen ab 01.07.2013

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Ab dem 01.07.2013 läuft die Übergangsfrist für einige Absätze des Sachkundenachweises in dem seit 01.07.2011 gültigen neuen Hundegesetz ab.

Bad Zwischenahn / Hannover Ab dem 01.07.2013 läuft die Übergangsfrist für einige Absätze des Sachkundenachweises in dem seit 01.07.2011 gültigen neuen Hundegesetz ab. Außerdem sind von allen Hunden in Niedersachsen ebenfalls ab 01.07.2013 Daten in einem zentralen Melderegister anzugeben. Die in der NWZ veröffentlichten Artikel und Leserbriefe führten zu Fragen, Verwirrung und Fehlinterpretationen. Da manchmal Bilder mehr sagen als tausend Worte, habe ich alle mir bekannten behördlichen Vorschriften in einem Schaubild zusammen gefasst. Daraus geht folgendes hervor:


Meldung an die Gemeinde eines neuen Hundes und Änderungen (Abgabe, Tod, auffällig geworden)
Hundesteuer (ergibt sich aus der Meldung unter Punkt 1)
ab 01.07.2013 Eintrag ins Melderegister des KSN unter: https://www.hunderegister-nds.de/login
Nachweis ab 01.07.2013 eines Sachkundenachweises. Diese Verpflichtung gilt nur, wenn vor dem Stichtag 01.07.2011 in den davor zurückliegenden zehn Jahren mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren kein Hund gehalten oder nachweislich betreut wurde.
Wesenstest: dieser ist nur durchzuführen, wenn ein Hund durch negatives Verhalten auffällig wurde.
Haftpflichtversicherung: diese kann von der Gemeinde, Stadt überprüft werden.
Tollwutimpfung: diese ist im Gegensatz zu vielen anderen Ländern in Deutschland keine Pflicht. Allerdings benötigt man den Nachweis eines aktiven Schutzes nicht nur bei Reisen ins Ausland, sondern auch auf vielen Veranstaltungen mit Hund. Dazu gehören Ausstellungen, Messen (Mein Tier) oder Besuche einiger Tierparks und ähnlichem.

Sowohl der Sachkundenachweis wie auch der Wesenstest müssen nicht zwingend in Niedersachsen erbracht werden. Dies kann sogar innerhalb eines EU Staates erfolgen. Eine theoretische Prüfung zum Sachkundenachweis kann auch bundesweit bei allen Tierärzten durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um den Dog Owners Qualification Test (D.O.C. Test 2.0). Die praktische Prüfung dazu darf nur von Tierärzten oder Hundetrainern mit einer entsprechenden Qualifizierung (siehe link unten) durchgeführt werden. Die einzige Frage, die hier für mich offen ist lautet: wie sieht es mit bestehenden Sachkundenachweisen oder Wesenstests aus? Ich habe z.B. seit 2001 einen Sachkundenachweis erhalten, weil ich mich um als gefährlich eingestufte Hunde gekümmert habe. Für andere werfen sich jedoch noch ganz andere Fragen auf. Dazu ein praktisches Beispiel: ein Jugendlicher betreut nach der Schule den Hund eines Autohauses, der dort als Wachhund für die GmbH des Autohauses eingetragen ist. Dieser Jugendliche müsste nun seinerseits den Sachkundenachweis erbringen, wenn er nicht vor dem 01.07.2011 einen Hund betreut über zwei Jahre betreut hat. Außerdem stellt sich die Frage, wie kann das nachgewiesen werden und wie oft ist ein Hund in diesen zwei Jahren zu betreuen. Führt er dagegen den Hund einer Privatperson spazieren oder betreut diesen, benötigt er keinen Sachkundenachweis.

Absolut ungerecht empfinde ich den großen Kostenunterschied bei der Anmeldung im Melderegister. Hier haben die Hundehalter in Wiefelstede das Glück, das diese von einer Bezahlung vollständig befreit sind. Das ist vor allem für Hundehalter, die wie ich fast gleich nebenan wohnen ärgerlich und nur bedingt nachvollziehbar.

Es ist gut, dass die Anmeldung zunächst in einen kleinem Gebiet getestet wird. Die Preisspannen von Null über 17,26 bis hin zu 27,96 Euro sind für mich nicht nachvollziehbar. Die Kosten werden zwar in der niedersächsischen Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) geregelt, doch habe ich die genannten Beträge dort nicht finden können.  (http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/4j46/page/bsvorisprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-AllgGONDrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=6&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-AllgGONDV33Anlage%20jlr-AllgGONDV32Anlage). Gerechter wäre z.B. gewesen: 8,50 ? für Wiefelstede, 16,50 ? Online, 20 ? andersartige Meldungen.

Es ist auch unverständlich aus welchen Gründen die Meldungen von TASSO oder dem Deutschen Haustierregister nicht übernommen wurden. Es wäre viel einfacher und kostensparender gewesen. Im Zeitalter von Internet werden überall teilweise ungefragt unsere Daten weiter gegeben und verwendet. Ausgerechnet in diesem Fall, wo es einmal verständlich und logisch wäre, wird es nicht gemacht. Ich gehe sogar davon aus, dass bei TASSO erheblich mehr Hunde registriert sind als bei den Gemeinden. Ich gehe sogar davon aus im TASSO Register erheblich mehr Hunde registriert sind als im staatliche Register oder bei den Gemeinden. Besser wäre es aus meiner Sicht, dass die Hundehalter in Niedersachsen, die sich nun beim Register anmelden wollen, die Nachricht erhalten, dass Ihr Hund bereits durch z.B. TASSO gemeldet ist. Es erfolgt nur noch die Vergabe eines neuen Benutzernamens und Passwortes. Fehlende Angaben können ergänzt werden. Sollten nun z.B. zum Stichtag 31.12.2013 nicht alle bereits bei TASSO registrierten Hunde gemeldet sein, können die Hundehalter angeschrieben werden. Umgekehrt können zusätzliche eingetragene  Hunde zu TASSO gemeldet werden. Vielleicht könnte man aus Kostengründen dann künftig nur noch TASSO oder das Deutsche Haustierregister als führendes Register mit den Meldungen beauftragen. Die Sachkunde- und Wesenstestnachweise kommen auch von nicht staatlichen Prüfern.

Ein anderes Problem findet im niedersächsischen Hundegesetz überhaupt keine Beachtung. Was passiert denn mit Hundehaltern und vor allem deren Hunden, welche den Sachkunde- oder Wesenstest nicht erbringen? Hier ist die Sorge von Herrn Scherer vom Tierheim Wilhelmshaven mehr als berechtigt. Dann stapeln sich in den Tierheimen möglicherweise wirklich die Hunde. Hier fehlen seriöse Ansprechpartner, um sich über günstige Möglichkeiten vor allem des Sachkundenachweises zu informieren.

Ich selbst kenne genügend solcher Stellen, weil ich seit über dreißig Jahren Neufundländer halte. Welcher Neuhundehalter kennt Hundeschulen, die von Behörden anerkannt und als kompetent eingestuft sind? Diese werden vermutlich auf eher unseriöse oder zumindest viel zu teure Ausbildungen zurück greifen müssen und dann Ihren Hund lieber wieder abgeben. Ob Tierheimmitarbeiter und Züchter hier auf dem neuesten Stand sind bezweifle ich nicht nur, sondern ist mir von einigen Züchtern auch bekannt. Es gibt bewundernswerte Neuhundehalter, die für einen Hund zu einem Züchter weit außerhalb von Niedersachsen fahren. Diese Züchter kennen das neue Niedersächsische Hundegesetz nicht unbedingt.

Das neue Hundegesetz in Niedersachsen

http://www.ml.niedersachsen.de/download/59056

Hier finden Sie kompetenten Rat bei staatlich anerkannter Ausbildung

http://www.dogument.de/dogumentation.html

http://www.bhv-net.de/

http://www.bvz-hundetrainer.de/

D.O.Q. Test 2.0
Die theoretische Prüfung des Dog Owners Qualification Test kann in jeder Tierarztpraxis erfolgen. Die praktische Prüfung kann in diesen Tierarztpraxen durchgeführt werden: www.doq-test.de/Pages/pages6.htm

Links zu Artikeln und Video in der NWZ und auf NWZ TV

https://www.nwzonline.de/videos/probelauf-fuer-hunderegister_a_2,0,1475529332.html

https://www.nwzonline.de/wiefelstede/1000-hundehalter-haben-post_a_2,0,1419568592.html

https://www.nwzonline.de/region/meldepflicht-fuer-waldis-besitzer-zahlen-meldepflicht-fuer-waldis-besitzer-zahlen_a_2,0,1419327586.html

https://www.nwzonline.de/friesland/wirtschaft/dann-stapeln-sich-bei-uns-die-hunde_a_2,0,1806196678.html

https://www.nwzonline.de/leserbriefe/zweifel-an-neuem-hunderegister_a_2,0,1970176542.html

https://www.nwzonline.de/leserbriefe/hunde-register-nicht-gerecht_a_2,0,1733623507.html

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