Freitag, 14. Juni 2013, 15:30 Uhr
Anleinpflicht

Tier-Schutz im Landschaftspark Aueniederung

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Hundeanleinpflicht wegen der Brut- und Setzzeit, aber die Gemeinde lässt mähen!

Bad Zwischenahn Leinenzwang in Niedersachsen

 

Vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Hundehalter ihre lieben Tiere anleinen.

Denn dann besteht die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, die dreieinhalb Monate dauert. Wenn man sich nicht daran hält, kann man  mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro belegt werden.

Bis zum 15. Juli gilt die besondere Schutzzeit in Waldgebieten und der übrigen freie Landschaft. Geregelt wird die besondere Schutzzeit in Paragraph 33 der niedersächsischen Wald- und Landschaftsordnung.


Zu den Bereichen, in denen Hunde angeleint werden müssen, zählen auch Wege und Straßen, die an Grünflächen, Weiden und Wäldern entlang führen.

Das Gesetz soll gerade geborene Rehkitze oder brütende Vögel vor freilaufenden Hunden schützen. Ein ganzjähriger Leinenzwang besteht übrigens in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten.

Dieser Schutz der Tierwelt gilt aber nur für Hunde und nicht für Mähfahrzeuge der Gemeinde.

Diese dürfen während dieser Zeit breitflächig um Teiche und kleine Wasserläufe (auch bis in sie hinein) das schutzbietende hohe Gras mähen!

Nun kann man im „Landschaftspark Aueniederung“ wieder die Ruhe genießen. Denn ein Großteil der laut quakenden Frösche ist verstummt. Sind sie eigentlich weggesprungen, oder etwa dem Mähwerk zum Opfer gefallen?

Ein bisschen störend sind da nur die beiden Entenfamilien, welche schnatternd ihre nun auch plötzlich nicht mehr aufzufindenden Küken suchen.

Welche anderen Tiere noch zu Schaden gekommen sind, kann ich nur erahnen.
Schuld daran war aber nicht ein einziger Hund!

Das soll mir doch nun bitte mal einer der zuständigen Damen und Herren erklären.

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