25 Fragen zur Nachnutzung des ehemaligen Bundeswehrgeländes
Die Freien Demokraten in Bad Zwischenahn stellen Bürgermeister Dr. Arno Schilling 25 Fragen zur Nachnutzung des ehemaligen Bundeswehrgeländes:
Bad Zwischenahn
Der vorgelegte Entwurf eines "Städtebaulichen Rahmenvertrages" und die genannten Kommentare in der Presse veranlassen FDP Ratsherr Dr. Horst-Herbert Witt, zu den zugesandten Unterlagen einige Fragen zu stellen, die unserer Meinung nach dringend einer Klärung bedürfen:
Das Thema Nutzung und Bebauung des ehemaligen BWK-Geländes - einem Kernstück unserer Fremdenverkehrsgemeinde bewegt die Bürger sehr, wie die große Teilnahme an der Sitzung des Fachausschusses PLENUM des Gemeinderates am 16.02.2016 zeigte. Neben vielen Sachargumenten, Anregungen und Einwänden ranken sich aber mittlerweile viele Gerüchte, Mutmaßungen, Unterstellungen, aber auch Verwunderung und Kritik. Offensichtlich hat die offizielle Kommunikation nicht funktioniert; diese hat den Bürgern nicht das Gefühl vermittelt, dass hier alles „mit rechten Dingen“ zum langfristigen und nachhaltigen Wohl der Gemeinde zugeht.
Wir als FDP in Bad Zwischenahn haben uns seit jeher für transparente Vorgehensweise bei Sachentscheidungen und für einen vernünftigen Ausgleich der Interessen privater Investoren und den Interessen der Gemeinde Bad Zwischenahn und ihrer Bürger eingesetzt und werden dies auch in Zukunft tun. Wir fordern, die folgenden Fragen zu beantworten, da diese dieser Transparenz dienen und Klarheit für eine Entscheidungsfindung in der kommenden Ratssitzung schaffen sollen.
Fragen zum Vergabeverfahren:
1. Wann genau und auf welche Weise wurden der Gemeinde/dem Bürgermeister oder sonstigen Vertretern und Amtsträgern/Mitarbeitern der Gemeinde die geänderten Bedingungen der BIMA (Wegfall der Wertabschöpfungsklausel, Verzicht auf die Bürgschaft für Planung und Erschließung in Höhe von 6 Mio.€ für den im zweiten Anlauf „freien“ Verkauf des BWK-Geländes erstmalig bekannt?
2. Wann genau hat die Gemeinde darüber den Rat der Gemeinde oder auch die Fraktionen der im Rat vertretenen Parteien unterrichtet?
3. Warum wurde zu den nunmehr sehr vorteilhaften Bedingungen im „freien“ Verkaufsverfahren nicht der Ankauf seitens der Gemeinde erwogen und besprochen?
4. Wann wurde der Kaufvertrag zwischen der BIMA und der Palais am Meer geschlossen?
5. Hätte die Gemeinde zu irgendeiner Zeit ein Einspruchs- oder Widerspruchsrecht gegen die Vorgehensweise und die Entscheidung der BIMA gehabt ?
Fragen zur Transparenz und zum Nutzen der angedachten Nachnutzung im Teil 1
1. Wann wurden die Verhandlungen bzgl. der jetzt vorgestellten Änderungen zur Nutzung des BWK-Geländes aufgenommen und wann wurde der Rat der Gemeinde oder die Fraktionen darüber unterrichtet?
2. Wieso ist die vom Bürgermeister vehement betonte "Notwendigkeit“ einer so entscheidenden Veränderung des Eckwertepapiers hinsichtlich der Zulässigkeit von Wohnbebauung in Verbindung mit der aktuellen Flüchtlingssituation zu sehen?
3. Ist diese "Notwendigkeit" so zu sehen, dass auf dem Teil 1 ausschließlich Wohngebäude für Migranten entstehen sollen?
4. Wurden im Zusammenhang mit der Anmietung des Schwesternwohnheims bereits erste Absprachen über die künftige Nutzung/Aufteilung des übrigen BWK-Geländes (Areale 2-7) getroffen?
5. In welchem Mietpreissegment bewegen sich die bisher von Migranten bewohnten Wohnungen an den verschiedenen Standorten der 'dezentralen' Unterbringung in Bad Zwischenahn?
Fragen zur Nachnutzung des Teiles 2
1. Wie wird die besondere Lage des 4 ha großen Teiles 2 gegenüber dem "Park der Gärten" im Hinblick auf die touristische Weiterentwicklung des Ortes Bad Zwischenahn und seines "Kleinen Kurortes Rostrup" vom Bürgermeister eingeschätzt?
2. Welche Bedeutung hat für den Bürgermeister eine Wohnbebauung mit 250 WE in diesem zentralen Teil 2 des BWK-Geländes, die einen Gebäude-Riegel zwischen einem Landschaftspark und einer relativ offenen touristischen Nutzung (Park der Gärten, Golfplatz) darstellt ?
3. Welches Mietpreissegment oder Kaufpreissegment wird für die auf dem BWK-Gelände angedachten 250 Wohneinheiten seitens der Gemeinde erwartet?
4. Wie schätzt die Gemeinde die künftigen Preise der (See-)grundstücke ein? (Der derzeitige Bodenrichtwert ist da sicher kein Anhaltspunkt, wie Dr. Schilling in der Sitzung des Fachausschusses sagte. Eine erste eingeholte Maklerschätzung geht von wenigstens 200 € /qm aus, mit Blick auf den See auch deutlich mehr).
5. Wie soll der geplante Bau von 250 Wohneinheiten dazu beitragen, innerhalb der nächsten 3-4 Jahre die aktuell angespannte Situation auf dem Markt für "Preiswerte Wohnungen" in Bad Zwischenahn entschärfen?
Fragen zur Hotel- und Ferienhausnutzung auf Teilareal 3 und 4
1. Wann darf die „Palais am Meer“ überhaupt weiterverkaufen?. Ist festgelegt, ab wann die „Palais am Meer“ (PAM) „baureife“ Grundstücke verkaufen darf? Nach Baubeginn auf dem Teil 3 (Hotel) ? Nach Rohbauerstellung? Oder nach Fertigstellung des Hotels?
2. Wie will die Gemeinde sicherstellen, dass das geplante 4-Sterne Hotel mit Wellness-
und Konferenzbereich tatsächlich gebaut wird? (Investitionskosten für ein 120 Zimmer-
Ferien-Hotel inkl. Wellness/Konferenz im 4 Sterne-Standard: 20 - 25 Mio. €uro! ).
3. Ist neben der Beibringung einer Bankbürgschaft auch an eine Schadenersatzzahlung gedacht, beispielsweise besichert durch den Gesamtbesitz der Palais am Meer, der bei Nichterfüllung an die Gemeinde fällt?
4. Ist es deshalb und auch angesichts der immensen ökologischen und touristisch/ ökonomischen Bedeutung des BWK- Geländes für die Zukunft des „Kurortes“ Bad Zwischenahn nicht zwingend erforderlich zunächst den oft geforderten Masterplan "Zukunft Bad Zwischenahn“ zu erarbeiten, der große Entwicklungslinien und Ziele der nächsten 10-15 Jahre aufzeigt?
5. Ist daran gedacht, ein Gutachten zu beauftragen, welches die ökologischen, touristischen und immobilienwirtschaftlichen Folgen der aktuellen Aufteilung des Geländes aufzeigt? Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen?
Fragen zur übrigen Nutzung
1. Ist dem Bürgermeister bekannt, dass eine von Gebäuden geräumte Fläche von 16 ha ein wahrhaftiges Danäer-Geschenk für einen symbolischen Preis darstellt ?
2. Ist dem Bürgermeister bekannt, dass eine umgenutzte Fläche, die in einen Landschaftspark umgewandelt werden soll, bevor dieser extensiv bewirtschaftet werden kann, erheblichen Aufwand erfordert? (Die Kosten belaufen sich bei der Herstellung einer dauerhaft extensiven Anlage je nach gefordertem Inventar-Aufwand 3 - 10 € pro qm, also bei ca. 16 ha [160000 qm] 480.000 - 1.600.000 €; die jährlichen Pflegekosten belaufen sich entsprechend mindestens auf ca. 100 Mann-Tage à 8 Stunden also ca. 20.000 € - bei geringerem Aufwand zu Beginn bis zu 80.000 €).
3. Ist dem Bürgermeister bekannt, dass das bloße Abräumen der Gebäude nicht ausreicht, ein Gelände als Landschaftsschutzgebiet herzurichten? (Es sind Bodenverdichtungen und -verunreinigungen mit Bauresten und Chemikalien vorhanden, die vom Investor auch bei Einsatz bester Fachfirmen nicht erkannt bzw. geräumt werden können - inevitable residuals).
4. Ist dem Bürgermeister bekannt, dass bei der Unterscheidung von öffentlichen und nichtöffentlichen Ratssitzungen zunächst das Gebot der Öffentlichkeit gilt, von dem nur in besonders begründeten Fällen abgewichen werden darf? (NKomVG)
5. Es ist doch sicher bekannt, dass Transparenz als erste Stufe der Bürgerbeteiligung ist und nach § 64 die Öffentlichkeit der Sitzungen herzustellen ist, "soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern" (der zitierte Gesetzesteil weist im vorliegenden Fall wohl eindeutig in Richtung pro Öffentlichkeit).
Mehr Informationen auf www.fdp-badzwischenahn.de
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