ÖDP kritisiert geplante Einschränkungen für kleinere Parteien
Bad Zwischenahn / Edewecht / Ammerland
Offener Brief an die niedersächsische Landesregierung
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil,
sehr geehrter Herr Innenminister Pistorius,
laut des Koalitionsvertrags zwischen der SPD und der CDU soll die Mindestgröße von Fraktionen in den kommunalen Vertretungen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf drei festgesetzt werden.
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Landesverband Niedersachsens verurteilt die von Ihnen geplanten Einschränkungen der vom Grundgesetz geschützten politischen Gestaltungsmöglichkeiten auch kleinerer Parteien. Die geplante Heraufsetzung des Fraktionsstatus von zwei auf drei Mitglieder auf kommunaler Ebene behindert kleinere Parteien massiv, an der Besetzung von Ausschüssen fair beteiligt zu werden und somit in der Arbeit von Ausschüssen angemessen mitzuwirken. Wir sehen darin einen billigen und undemokratischen Versuch, die Machtverhältnisse zu Gunsten der die jetzige Landesregierung stellenden Parteien zu verändern.
Der angebliche Grund, die Arbeit in der Kommunalpolitik dadurch effizienter und einfacher zu gestalten, ist offensichtlich vorgeschoben und entbehrt jeglicher Grundlage. Auch aus unserer Fraktionstätigkeit, z.B. in Bad Zwischenahn oder Wiesmoor, ist uns keinerlei Nachteil durch den Fraktionsstatus mit zwei Ratsmitgliedern bekannt.
In NRW sind Ihre Parteien jüngst vor dem Landesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, Hürden für kleinere Parteien zu verschärfen. Ihnen ist es nämlich nicht gelungen, eine Behinderung der politischen Entscheidungsfähigkeit durch kleinere Parteien oder Einzelkandidaten zu belegen.
Demokratie bedeutet Vielfalt in der Politik zu begrüßen und den demokratischen Willen der Wähler zu akzeptieren. Demokratie heißt nicht willkürliche Hürden aufzubauen, um den eigenen Machtstatus zu sichern.
Daher fordern wir Sie höflich auf, die geplanten Regelungen ersatzlos zu streichen.
Freundlich grüßt
Martin F. Dreß
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