ÖDP will Lebensdauer von Elektronik erhöhen
Bad Zwischenahn / Vechta-Kreis / Oldenburg
ÖDP Niedersachsen ist für die Strafbarkeit geplanter
Kurzlebigkeit von Produkten - Frankreich als Vorbild
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Weihnachten ist vorbei, einschließlich
umfangreicher Tauschaktionen. Viele Elektrogeräte lagen
wieder unterm Weihnachtsbaum und erfreuten tausende
von Beschenkten. Geht in Deutschland jedoch ein Elektro-
gerät nach kurzer Zeit kaputt, ist das ärgerlich und führt
zu einem Neukauf. In Frankreich ruft der gleiche Vorgang
die Staatsanwaltschaft auf den Plan. „Zu Recht“, meint
Martin F. Dreß, Stellvertretender Landesvorsitzender der
ÖDP Niedersachsen aus Bad Zwischenahn.
In der Öffentlichkeit wenig beachtet ist der unlängst ins
französische Strafrecht eingeführte Straftatbestand der
„geplanten Obsoleszenz“. Wer die Lebensdauer von Pro-
dukten absichtlich verkürzt, kann dort wegen Betrugs
verurteilt werden. Strafbar sind Maßnahmen eines Pro-
duktherstellers, die darauf abzielen, die Lebensdauer
eines Produkts absichtlich zu verkürzen, um dessen
Austauschrate zu erhöhen. Dies regelt Artikel L.441-2 des
französischen Verbrauchergesetzbuches. Dieser macht es
für Hersteller riskant, kurzzeitig haltbare Produkte in
Umlauf zu bringen. Derzeit laufen Ermittlungen gegen Apple,
HP, Brother und Epson durch die französische Justiz.
Frankreich hält sich in Europa in dieser Frage auffallend
zurück. Es unternimmt keinen ernsthaften Vorstoß, diese
Regelung in europäisches Recht umzusetzen. Letztlich hat
diese nationale Gesetzgebung aber Auswirkungen auf-
Europa.
Für den Landesvorstand der ÖDP Niedersachsen ist diese
Gesetzgebung unseres Nachbarlands ein Vorbild, das
zeigt, wie gegen die Strategien der Verkürzung der Pro-
duktlebenszeit vorgegangen werden kann. „Letztlich ist
die geplante Kurzlebigkeit sowohl ein Verbrechen an Ver-
brauchern, die hierdurch geschädigt werden, als auch ein
Verbrechen an der Umwelt und künftigen Generationen.
Diese Herstellerstrategie vergeudet wertvolle Ressourcen
und ist für die Müllberge an Land und im Meer
verantwortlich,“ so der Stellvertretende Landesvorsitzende
Martin F. Dreß der ÖDP Niedersachsen. „Die Hersteller dieser
Schrottgeräte gehen selbstverständlich davon aus, dass
die Beseitigung des von ihnen verursachten Mülls durch
Steuergelder erfolgt“, ergänzt Dreß. So greifen sie allen
Bürgerinnen und Bürgern gleich zweimal in die Tasche:
einmal als Käufer von Schrott-Produkten, und dann als
Steuerzahler.
Carsten Krehl, Landesvorsitzender der ÖDP Niedersachsen und Kreisvorsitzender im
Kreisverband Diepholz/vechta ergänzt:
„Man muss sich fragen, ob Mobilfunkangebote mit jährlichem oder
Zweijährlichem Ersatz funktionierender Geräte noch zeitgemäß sind.
Auch muss man zu Recht hinterfragen, warum Waschmaschinen heute
nur noch wenige Jahre halten, während früher 10, 15 Jahre kein Problem
waren.“
Die ÖDP Niedersachsens sieht in der Bekämpfung dieser
„geplanten Obsoleszenz“ auch eine wichtige Aufgabe für
Europa, insbesondere im Zusammenhang der
bevorstehenden Wahlen zum EU-Parlament Ende Mai 2019.
Foto pixabay andreahuyoff, CCO Lizenz
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