Big Brother is watching you
Die Gemeinde und die Kurverwaltung hat an mehreren Stellen Webcams installiert. Ist das eigentlich richtig? Wollen Sie sich auf dem Marktplatz filmen bzw. fotografieren lassen?
Bad Zwischenahn / Bad Zwischenahn (City)
Vor Kurzem hab ich mir als mündiger Bürger eine berechtigte Frage gestellt. Als ich beim Hof zu Oldenburg eine Weile saß fiel mir (wieder) auf, dass mich jemand vom Dach des Rathauses aus beobachtet. Die Rede ist nicht vom Büro des Bürgermeisters, sondern von einer Webcam die alle paar Minuten Momentaufnahmen macht. Dürfen die das eigentlich?
Insgesamt präsentieren Gemeinde und Kurverwaltung von 5 Webcams einen Blick über den Marktplatz vom Ratshaus und vom Haus Brandstätter sowie je eine Webcam auf das Zwischenahner Meer und auf den Kurpark.
Ist das eigentlich erlaubt?
Nach Gesetzesgebung dürfen mit einer Webcam ohne Einwilligung der Betroffenen keine Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden, auf denen Personen identifiziert werden können. Das gilt auch für Merkmale, welche eine Identifizierung ermöglichen. Webcams im Öffentlichen Raum unterliegen diesen Bestimmungen genauso wie solche, die lediglich innerhalb von Unternehmen oder Institutionen betrieben werden.
Um eine Webcam im Öffentlichen Raum beständig zu betreiben, sollte man drauf hinweisen, dass diese keine Personen, sondern nur den sichtbaren Öffentlichen Raum abbildet. Alle zu erkennenden Personen sind gemäß Kunst-Urhebergesetz § 23 nur Beiwerk. Sind wir jetzt nun Beiwerk?
Nicht nur, dass Bilder von uns beim wöchtenlichen Markteinkauf gemacht werden gleichsam wird es sofort ins Internet www.bad-zwischenahn.de für mehr als 3 Minuten gestellt.
Rein rechtlich gesehen müssten alle überwachten öffentlichen Räume für jedermann erkennbar mit einem Hinweis ausgezeichnet werden: "Videoüberwacht". Dies ist, aber zur Zeit nicht der Fall.
Meines Erachtens wird hier grobfahrlässig gegen den Datenschutz verstoßen.
Big Brother is watching you!
Was ist Ihre Meinung dazu?
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