Geldgeschenke der Oma
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass drei Geschwister das Geldgeschenk ihrer Oma behalten dürfen.
Bad Zwischenahn / Deutschland
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass drei Geschwister das Geldgeschenk ihrer Oma behalten dürfen. Allerdings dürfen für die Hartz 4 Empfänger die Geldgeschenke nicht zu großzügig sein. Grundsätzlich war die Einstufung der Geschenke als Einkommen allerdings wohl statthaft: Die Bagatellgrenze, bis zu der Geldpräsente nicht auf die Sozialleistungen angerechnet werden mussten, lag damals bei nur 50 Euro im Jahr. Mit der jüngsten Hartz-IV-Reform hat sich das geändert: Seit April 2011 gelten Geldgeschenke nicht mehr als Einkommen – vorausgesetzt, sie bewegen sich im Rahmen des Üblichen. Konkrete Zahlen wurden bislang allerdings nur für Gaben anlässlich von Kommunion, Firmung, Konfirmation und Jugendweihe festgelegt: Zu diesen Gelegenheiten dürfen Kinder von Hartz-IV-Empfängern bis zu 3100 Euro geschenkt bekommen ohne Abzug für die Eltern.
Die FDP hatte sich bereits 2010 für diese Regelung stark gemacht. Damals ging eine Geschichte durch die Presse nach der eine Schülerin in den Ferien ein wenig Geld in den Ferien für sich hinzuverdienen wollte. Dieses "Einkommen" wurde der Mutter von ihrer Hartz 4 Zuwendung gleich wieder abgezogen. Solche und ähnliche Mängel in den Sozialgesetzen gehören doch ganz schnell abgeändert.
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