Donnerstag, 05. Mai 2011, 08:50 Uhr
Bespitzelung

Bürger aushorchen?

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Was darf eine Pflegekasse und was nicht? Darf sie Bürger nach ihren Lebensgewohnheiten per Telefon ausfragen? Nein, darf sie nicht! Sie macht es trotzdem! So passiert in Bad Zwischenahn.

Bad Zwischenahn Darf die Pflegekasse der AOK ganz einfach Auskünfte über Lebensgewohnheiten ihrer Versicherten per Telefon einholen? Nein! Sie tut es trotzdem. In Bad Zwischenahn so passiert bei einer älteren Dame im Alter von nun fast 92 Jahren! Sie bekam einen Anruf der Pflegekasse, die am Telefon genau wissen wollte, wie sich im Haushalt der alleinwohnenden Bürgerin der Tagesablauf gestaltet. Ohne nachzudenken, - warum auch? - antwortete sie wahrheitsgemäß auf Fragen der anderen Seite, und das war der große Fehler. Wer kleidet sie an, wer kleidet sie aus, wer wäscht sie, wer bereitet ihnen das Essen, wer bereitet ihnen das tägliche Trinken. Alles belanglose Fragen, meinen sie? Weit gefehlt, denn nun kam die Antwort der Pflegekasse: "Da bei ihnen offenbar eine Besserung im Krankheitsverlauf eingetreten ist, kürzen wir die Unterstützung und streichen ihnen die Zulagen für das Notrufsystem." Dieses Notrufsystem, ein sogenannter "Pieper", wird im Hause des Patienten installiert, damit der Pflegepatient im Notfall per Knopfdruck das Rettungssystem aktivieren kann. Wohl gemerkt, die Dame wird 92 Jahre. Ich habe nun versucht, ihr klarzumachen, dass per Telefon überhaupt nichts geht und eine Anfrage des Pflegedienstes auf jeden Fall nur schriftlich oder persönlich zu erfolgen hätte. Alles andere ist gesetzeswidrig! Sie bräuchte keinerlei Auskunft am Telefon geben. Schließlich könnte ja so auch irgendeine dubiose Firma aus "Hintertupfingen" anrufen und die Bürger über ihre Tagesgewohnheiten ausfragen, um damit anschließend Straftaten zu begehen. Ob die alte Dame dieses begriffen, ist fraglich! Ein Versuch war es aber wert!

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